name: europarecht-wettbewerb-kartell description: "Kartell- und Wettbewerbsrecht nach Art. 101 102 AEUV prüfen wenn Absprachen Marktmissbrauch oder Zusammenschluesse in Frage stehen. Art. 101 102 AEUV § 1 GWB VO 1/2003. Prüfraster: Kartellverbot Marktabgrenzung marktbeherrschende Stellung Missbrauch Freistellungen Geldbussen. Output: Kartellrecht..."
EU-Wettbewerb und Kartellrecht
Arbeitsbereich
Kartell- und Wettbewerbsrecht nach Art. 101 102 AEUV prüfen wenn Absprachen Marktmissbrauch oder Zusammenschluesse in Frage stehen. Art. 101 102 AEUV § 1 GWB VO 1/2003. Prüfraster: Kartellverbot Marktabgrenzung marktbeherrschende Stellung Missbrauch Freistellungen Geldbussen. Output: Kartellrechtsprüfmemo Risikoeinschaetzung. Abgrenzung: nicht für Beihilfenrecht (europarecht-beihilfen-vergaben). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wann verwenden
- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind
Rückfragen, wenn unklar
- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?
Typische Fehler vermeiden
- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.
Ton
Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.
Triage vor Kartellpruefung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Liegen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen vor (Art. 101 Abs. 1 AEUV)?
- Beeintraechtigen diese den Handel zwischen Mitgliedstaaten und bezwecken oder bewirken sie Wettbewerbseinschraenkungen?
- Koennte eine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV / Gruppenfreistellungsverordnung eingreifen?
- Handelt es sich um einen Marktbeherrschungsmissbrauch Art. 102 AEUV (Marktbeherrschung festgestellt)?
- Liegen Hinweise auf EU-Kommissions-Ermittlungen (Nachpruefungsentscheidung) oder nationales Bundeskartellamt-Verfahren vor?
Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze
Rechtsprechung live über curia.europa.eu und bundeskartellamt.de verifizieren. Stand 05/2026:
- § 19a GWB (Digitalkonzerne): Bundeskartellamt-Adressatfeststellungen Stand 2025 etabliert für Meta, Alphabet/Google, Amazon, Apple, Microsoft. BGH hat die Adressatenfeststellungen zu Amazon und Apple bestätigt; konkrete Az. live verifizieren über bundeskartellamt.de Verfahrenstabelle.
- Bundeskartellamt vorläufige Beurteilungen 2025: Apple Tracking-Regeln (Februar 2025 — Tendenz: Verbot nach § 19a Abs. 2 GWB), Amazon Preiskontrollmechanismen (Juni 2025).
- Bundeskartellamt-Verpflichtungszusagen 2025: Google Automotive Services / Maps Platform (seit Februar 2025 standalone-lizenzierbar mit Interoperabilität).
- EuGH-Linien zu Art. 101/102 AEUV Q4 2025 - Q2 2026 vor Verwendung im Schriftsatz live verifizieren.
Normen-Kette Kartellrecht EU
- Art. 101 Abs. 1 AEUV — Kartellverbot; Art. 101 Abs. 3 AEUV — Freistellungsvoraussetzungen
- Art. 102 AEUV — Missbrauchsverbot marktbeherrschender Stellung
- VO 1/2003 — Durchsetzung Art. 101, 102 durch Kommission und nationale Beh.; dezentrale Anwendung
- Schadensersatz-RL 2014/104/EU (umges. in §§ 33 ff. GWB) — private enforcement; follow-on-Klagen
- Gruppen-FreistellungsVO (EU) 330/2010 (Vertikalvereinb.); (EU) 2022/720 (neue VertGVO)
- §§ 1, 18, 19, 33 GWB — nationales Kartellrecht; Missbrauch; Schadensersatz
Output-Template: Kartell-Kurzpruefmemo
Adressat: Kanzlei-intern / Mandant Tonfall: Analytisch; Compliance-orientiert
KARTELLRECHTLICHE KURZPRUEFUNG
Datum: [DATUM] — Mandant: [NAME]
Sachverhalt: [BESCHREIBUNG DER MASSNAHME / VEREINBARUNG]
A. ART. 101 AEUV PRUEFUNG
1. Vereinbarung / Beschluss / Abstimmung: [JA / NEIN — Beschreibung]
2. Beeintraechtigung zwischenstaatl. Handel: [JA / GERING / NEIN]
3. Bezweckende Wettbewerbsbeschraenkung: [JA — Preisabsprache/Marktaufteilung / NEIN]
4. Bewirkende Beschraenkung: [JA — konkrete Auswirkungen / NEIN]
5. Freistellung Art. 101 Abs. 3 / GVO: [moeglich — [GVO X] / nicht moeglich]
B. ART. 102 AEUV PRUEFUNG (falls Marktbeherrschung)
1. Marktbeherrschung: [Marktanteil X% — relevan. Markt: Produkt/geograph.]
2. Missbrauch: [Behinderungsmissbrauch / Ausbeutungsmissbrauch / ...]
C. ERGEBNIS
[ ] Kein Verstoß
[ ] Freigestellt — kein Handlungsbedarf
[ ] Moeglicher Verstoß — Compliance-Review und rechtliche Begleitung
[ ] Schwerer Verstoß — Empfehlung Selbstanzeige Kommission (Leniency VO 1/2003)
D. SCHADENSERSATZ (follow-on Art. 33 GWB / RL 2014/104)
Geschaedigter: [Mandant als Opfer / Mandant als Tater]
Schadenshoehe: EUR [X] geschaetzt
Klagefrist: § 33h GWB 5 Jahre (verjährt: [DATUM])