europarecht-grundfreiheiten-binnenmarkt

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Grundfreiheiten des Binnenmarkts prüfen wenn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit oder nationale Beschraenkung in Frage steht. Art. 34 45 49 56 63 AEUV Warenverkehr Personenfreizuegigkeit Niederlassungsfreiheit. Prüfraster: Anwendungsbereich Beschraenkung Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit Cassis-Doktrin. Output: Grundfreiheiten-Prüfschema Prüfmemo. Abgrenzung: nicht für EU-Beihilfen (europarecht-beihilfen-vergaben) im Europarecht Kompass: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: europarecht-grundfreiheiten-binnenmarkt description: "Grundfreiheiten des Binnenmarkts prüfen wenn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit oder nationale Beschraenkung in Frage steht. Art. 34 45 49 56 63 AEUV Warenverkehr Personenfreizuegigkeit Niederlassungsfreiheit. Prüfraster: Anwendungsbereich Beschraenkung Rechtfertigung Verhältnismäßigkeit C..."

Grundfreiheiten und Binnenmarkt

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
  • Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Wann verwenden

  • bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
  • wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
  • wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind

Rückfragen, wenn unklar

  • Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
  • Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
  • Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
  • Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?

Typische Fehler vermeiden

  • Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
  • Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
  • Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
  • Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.

Ton

Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.

Triage vor Prüfung

Bevor losgelegt wird, klaere:

  1. Welche Grundfreiheit ist betroffen — Warenverkehr, Dienstleistungen, Niederlassung, Kapital, Personen?
  2. Ist der Sachverhalt grenzueberschreitend (rein inlaendischer Sachverhalt wird nicht erfasst)?
  3. Liegt eine staatliche oder staatsaehnliche Maßnahme vor (Mitgliedstaat, Behörde, halböffentliche Stellen)?
  4. Koennte die Beschraenkung gerechtfertigt sein (Art. 36, 45 Abs. 3, 52 AEUV; zwingende Erfordernisse)?
  5. Verhältnismaessigkeitspruefung: Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit?

Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Normen-Kette Grundfreiheiten

  • Art. 34-36 AEUV — Freier Warenverkehr; Mengenmassige Beschraenkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung; Rechtfertigungsgruende Art. 36
  • Art. 45-48 AEUV — Arbeitnehmerfreizuegigkeit; Diskriminierungsverbot; Art. 45 Abs. 3 Ausnahme oeffentl. Ordnung
  • Art. 49-55 AEUV — Niederlassungsfreiheit; Sekundaerniederlassung; Art. 52 Rechtfertigungsgruende
  • Art. 56-62 AEUV — Dienstleistungsfreiheit; voruebergehende Erbringung; DLF-RL 2006/123
  • Art. 63-66 AEUV — Kapitalverkehrsfreiheit; umfassendste Grundfreiheit; auch gg. Drittlaender

Output-Template: Grundfreiheiten-Prüfung

Adressat: Kanzlei-intern oder Mandant Tonfall: Systematisch-analytisch

GRUNDFREIHEITEN-KURZPRUEFUNG
Datum: [DATUM] — Mandant: [NAME]
Sachverhalt: [KURZBESCHREIBUNG]

1. BETROFFENE GRUNDFREIHEIT
[ ] Warenverkehr Art. 34 AEUV
[ ] Arbeitnehmerfreizuegigkeit Art. 45 AEUV
[ ] Niederlassungsfreiheit Art. 49 AEUV
[ ] Dienstleistungsfreiheit Art. 56 AEUV
[ ] Kapitalverkehrsfreiheit Art. 63 AEUV

2. GRENZUEBERSCHREITENDER BEZUG: [JA / NEIN]

3. BESCHRAENKUNG: [Beschreibung]
 Diskriminierung: [offene / versteckte / keine]
 Marktzugangshemmnis: [JA / NEIN — Begruendung]

4. RECHTFERTIGUNG
 Art. [36 / 45 Abs. 3 / 52] AEUV: [Sicherheit / Gesundheit / oeffentl. Ordnung]
 Zwingende Erfordernisse (Cassis): [Verbraucherschutz / Umwelt / ...]
 Verhaeltnismaessigkeit: [geeignet / erforderlich / angemessen — je JA/NEIN]

5. ERGEBNIS
[ ] Keine Beschraenkung
[ ] Beschraenkung — gerechtfertigt
[ ] Beschraenkung — nicht gerechtfertigt — EU-Rechtsverstoß
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