name: europarecht-beihilfen-vergaben description: "Beihilfenrecht und Vergaberecht prüfen wenn staatliche Förderung oder öffentlicher Auftrag in Frage steht. Art. 107 108 AEUV Beihilfeverbote §§ 97 ff. GWB Vergaberecht. Prüfraster: Beihilfebegriff Ausnahmen Notifizierung De-minimis-Verordnung Vergabeschwellen Rechtsmittel. Output: Beihilfen- oder..."
Beihilfen, Förderungen und Vergabe
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Wann verwenden
- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind
Rückfragen, wenn unklar
- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?
Typische Fehler vermeiden
- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.
Ton
Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.
Triage vor Beihilfeprüfung
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Kommt die Begünstigung aus staatlichen Mitteln (Art. 107 Abs. 1 AEUV — Staat, Gebietskörperschaft, öffentl. Unternehmen)?
- Besteht ein wirtschaftlicher Vorteil, den der Begünstigte am Markt nicht bekommen haette?
- Ist die Maßnahme selektiv — begünstigt sie bestimmte Unternehmen oder Branchen?
- Wird der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt?
- Fällt die Maßnahme unter AGVO-Freistellung oder De-minimis (VO 2023/2831 — Schwelle EUR 300.000)?
- Wurde ggf. notifiziert (Art. 108 Abs. 3 AEUV Standstill-Klausel)?
Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Normen-Kette Beihilferecht
- Art. 107 Abs. 1 AEUV — Beihilfeverbot (4 Tatbestandsmerkmale: staatliche Mittel, Vorteil, Selektivitaet, Wettbewerbsverfaelschung + Handelsbeeintraechtigung)
- Art. 107 Abs. 2-3 AEUV — Legalausnahmen (Naturgastroph., Entwicklungsfoerderung, Kulturbeihilfen)
- Art. 108 Abs. 3 AEUV — Notifizierungspflicht + Durchfuehrungsverbot (Standstill)
- AGVO (EU) 651/2014 — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Freisstellung ohne Notifizierung
- De-minimis-VO (EU) 2023/2831 — Schwelle EUR 300.000 in 3 Jahren
- DFO (EU) 2024/... (Digitalinfrastruktur) und bereichsspezifische Beihilferahmen
Output-Template: Beihilfe-Kurzprüfmemo
Adressat: Mandant / interne Compliance Tonfall: Sachlich-analytisch; Ampellogik
BEIHILFERECHTLICHE KURZPRUEFUNG
Kanzlei: [KANZLEI] — Datum: [DATUM]
Mandant: [NAME] — Maßnahme: [BESCHREIBUNG]
1. STAATLICHE MITTEL (Art. 107 I AEUV): [JA / NEIN / FRAGLICH]
Begruendung: [...]
2. WIRTSCHAFTLICHER VORTEIL: [JA / NEIN / FRAGLICH]
Private-Investor-Test anwendbar?: [JA / NEIN]
3. SELEKTIVITAET: [JA — [Unternehmen/Sektor X] begunstigt / NEIN allgemeine Maßnahme]
4. WETTBEWERBSVERFAELSCHUNG + HANDELSBEEINTRAECHTIGUNG: [JA / GERING]
5. ERGEBNIS
[ ] Keine Beihilfe — Maßnahme zulaessig
[ ] Beihilfe — AGVO Freistellung Art. [X] (kein Notifizierungsbedarf)
[ ] Beihilfe — De-minimis (EUR [BETRAG] — Kumulierung geprueft)
[ ] Beihilfe — Notifizierung Art. 108 Abs. 3 AEUV erforderlich
[ ] Beihilfe — moeglicherweise rechtswidrig; Rueckforderungsrisiko
6. EMPFOHLENE NAECHSTE SCHRITTE
[...]