name: verjaehrung-verwirkung-vorlage description: "Prüft, ob lange geduldete Nutzungen, verspätete Zinsforderungen oder alte Pflichtverletzungen noch durchsetzbar sind und welche Beweislage gebraucht wird im Erbbaurecht Praxis."
Verjährung, Verwirkung und Duldung
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 1 Abs. 1 ErbbauRG— Begriff und Inhalt des Erbbaurechts.§ 2 ErbbauRG— vertragsmäßiger Inhalt.§ 5 ErbbauRG— Zustimmungserfordernisse.§ 9a ErbbauRG— Erbbauzinsanpassung.§ 10 ErbbauRG— Rang und Belastung.§ 11 ErbbauRG— Anwendbarkeit grundstuecksrechtlicher Vorschriften.§ 12 ErbbauRG— Eigentum am Bauwerk.§ 873 Abs. 1 BGB— dinglicher Vollzug.§ 13 Abs. 1 GBO— Grundbuchantrag.§ 29 Abs. 1 GBO— Formnachweis.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Zuschnitt
Prüft, ob lange geduldete Nutzungen, verspätete Zinsforderungen oder alte Pflichtverletzungen noch durchsetzbar sind und welche Beweislage gebraucht wird.
Spezialfokus
Der Skill trennt laufende Leistung, Einmalverstoß, Dauerzustand, Mahnung und stillschweigende Vertragsänderung.
Arbeitsmodus
- Dokumente sortieren: Auszug, Urkunde, Bewilligung, Antrag, Beschluss, Vollmacht, Gerichtsschreiben, Bankauflage und Frist erfassen.
- Normanker setzen: Nur Normen verwenden, die für den konkreten Schritt wirklich gebraucht werden.
- Hindernis qualifizieren: behebbar, streitig, rangrelevant, zustimmungsbedürftig, genehmigungsbedürftig oder nur erläuterungsbedürftig.
- Arbeitsprodukt liefern: Matrix, Nachreichung, Mandantenbrief, Amtsantwort, Beschwerdegerüst oder Vertragsklausel.
- Belegdisziplin: Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link; sonst als zu verifizieren kennzeichnen.
Ausgabe
- Kurzbefund
- Prüf- und Nachweismatrix
- offene entscheidende Fragen
- konkreter Entwurf oder Checkliste
- Risiko, das in der Praxis leicht übersehen wird
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.