name: registerlage-1990-bis-heute description: "Einigungsvertrag und Vermögensrecht: Registerlage 1990 bis heute. Registerlage 1990 bis heute im Fachgebiet Einigungsvertrag und Vermögensrecht als geführten Arbeitsgang mit Fragen, Dokumentenlogik und Ausgabeformat bearbeiten im Einigungsvertrag/Vermögensrecht: prüft konkret die einschlägigen Ta..."
Registerlage 1990 Bis Heute
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: VermG § 30 Anmeldefrist 31.12.1992 (Mobilien) bzw. 30.06.1993 (Immobilien) — Ausschlussfrist, § 30a Wiedereinsetzung, VwGO § 74 Klagefrist 1 Monat.
- Tragende Normen verifizieren: VermG §§ 1, 3, 4, 6, 30, 30a, InVorG, EALG, AusglLeistG, EntschG, SachenRBerG, Einigungsvertrag Anlage I/II, BGB §§ 985, 894 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anmelder/Berechtigter, BARoV (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen), Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV), VG, OVG, BVerwG, Verfügungsberechtigter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Anmeldung nach § 30 VermG, Restitutionsbescheid, Investitionsvorrangbescheid, Grundbuchauszug, Notar-Auflassung, Investitionsbescheinigung, EALG-Bescheid — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm- und Quellenanker
- Einigungsvertrag und fortgeltende/überleitende Normen
- VermG, MauerG, SachenRBerG, Investitionsvorrang, Treuhand-Kontexte
- Bodenreform, Parteivermögen, Volkseigentum, Register-/Grundbuchfolgen
- Rechtshistorische Einordnung mit aktuellem Nachweisbedarf
Prüfroutine
- Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
- Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
- Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
- Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
- Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.