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Juristisches Glossar für Einfache und Leichte Sprache aufbauen: Schlagwort, Schwerverstaendliche Definition, Variante Einfache Sprache, Variante Leichte Sprache. Pro Eintrag Beispielssatz. Strukturierter CSV-Output und Mustertext für 30 Kernbegriffe im Einfache/Leichte Sprache Jura: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: ls-juristisches-glossar-justizportal-pruefen description: "Juristisches Glossar für Einfache und Leichte Sprache aufbauen: Schlagwort, Schwerverstaendliche Definition, Variante Einfache Sprache, Variante Leichte Sprache. Pro Eintrag Beispielssatz. Strukturierter CSV-Output und Mustertext für 30 Kernbegriffe im Einfache/Leichte Sprache Jura: prüft konkret..."

LS: Juristisches Glossar

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BFSG ab 28.06.2025, BITV § 4 Verständlichkeit, BGG § 11 Pflicht zur einfachen Sprache bei Bescheiden auf Antrag.
  • Tragende Normen verifizieren: BGG §§ 11, 12a, BITV 2.0 § 4, BFSG, UN-Behindertenrechtskonvention Art. 9 (Zugänglichkeit), EU-RL 2016/2102, DIN SPEC 33429 (Leichte Sprache), Hurraki-/Inclusion Europe-Regeln — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Behörde, Verwaltungsstelle, Übersetzer Leichte Sprache, Prüfgruppe (Selbstvertreter), Sozialverbände (Lebenshilfe, BAGSO), Behindertenbeauftragter.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Bescheid in Leichter Sprache, Erklärfilm-Skript, Antragsformular mit Erläuterung, Mandanteninfo, Prozessunterlagen in einfacher Sprache — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: LS: Juristisches Glossar

  • Normen-/Quellenanker: CSV, LS.

Fallweichen

Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

  1. Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
  2. Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
  3. Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
  4. Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
  5. Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

  1. Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
  2. Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
  3. Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
  4. Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

Plugin-Kontext

Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

  • § 11 SGB I (Verständlichkeit)
  • BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
  • BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
  • UN-BRK Art. 9, 21

Output-Module

  • Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
  • Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
  • Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
  • Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

Was dieser Arbeitsgang nicht macht

  • Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
  • Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
  • Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
  • Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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