name: b2b-shop-b2c description: "B2B-Shop und Unternehmernachweis: prüft die einschlägigen Voraussetzungen, Dokumente, Risiken und Ausnahmen. Norm-/Quellenanker: BGB §§ 312 ff., 355 und 327 ff., 434 ff.; EGBGB Informationspflichten; PAngV; UWG; DDG; DSA; DSGVO; BFSG; GPSR; ElektroG/VerpackG/BattG im Ecommerce Recht."
B2B-Shop und Unternehmernachweis
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 312c BGB— Fernabsatzvertrag.§ 312d BGB— Informationspflichten.§ 312j BGB— Button-Loesung.§ 355 Abs. 1 BGB— Widerruf.§ 357 BGB— Widerrufsfolgen.§ 434 BGB— Sachmangel.§ 475 BGB— Verbrauchsgueterkauf.§ 477 BGB— Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf.§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB— zweijährige Regelverjährung kaufrechtlicher Mängelansprüche.§ 446 BGB— Gefahrübergang bei Übergabe.§ 377 HGB— Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im beiderseitigen Handelskauf.§ 5 DDG— Impressum.§ 5 UWG— Irrefuehrung.Art. 6 Abs. 1 DSGVO— Rechtsgrundlage Datenverarbeitung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: B2B-Shop und Unternehmernachweis
- Normen-/Quellenanker: BGB Fernabsatz/Widerruf, PAngV, UWG, DSGVO, DDG/DSA, TDDDG, Produktsicherheit, Gewährleistung, Zahlungsdienste und Plattformrecht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Shop-Frontend, Bestellstrecke, Informationspflicht, Preis, Widerruf, Mängelrecht, Werbung, Tracking und Plattform-/Marketplace-Pflichten.
Rollenrouting für Gewährleistung und Beweislast
- Der Shop muss vor Vertragsschluss belastbar entscheiden, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer behandelt wird. Ein bloßes Feld "Firma" reicht nicht immer; sinnvoll sind USt-ID, Handelsregisterdaten, Firmenadresse, Bestätigung der beruflichen Verwendung und Plausibilitätsprüfung.
- Bei B2C gelten Verbrauchsgüterkaufregeln. § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB vermutet bei einer binnen eines Jahres auftretenden Mangelerscheinung, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Nach BGH, Urteile vom 06.05.2026 - VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23, reicht es, wenn ein Verkäuferrisiko als Ursache ernsthaft möglich bleibt.
- Bei B2B gilt § 477 BGB nicht. Der Unternehmerkunde muss den Mangel bei Gefahrübergang beweisen; bei beiderseitigem Handelskauf kommen Untersuchung und Rüge nach § 377 HGB hinzu.
- Ein B2B-Shop sollte deshalb nicht nur rechtliche Informationen ausblenden, sondern den Wareneingang praktisch adressieren: Hinweise auf Prüfpflichten, Reklamationskanal, erforderliche Angaben (Bestellnummer, Charge, Fotos, Prüfbericht), Zugangsnachweis und Fristenlogik.
- Mischshops müssen Textbausteine sauber trennen. Ein Verbrauchertext darf § 477 BGB nicht relativieren; ein Unternehmertext darf nicht versehentlich den Eindruck erzeugen, die B2C-Vermutung gelte auch im Handelskauf.
Startfragen
- Wer fragt in welcher Rolle und welches Arbeitsergebnis wird gebraucht?
- Welche Frist, Zuständigkeit, Behörde, Gericht oder Vertragssituation ist erkennbar?
- Welche Dokumente, Zahlen, Registerdaten, Bescheide, Verträge oder Korrespondenz liegen vor?
- Welche Tatsachen sind sicher, welche sind streitig und welche Annahmen müssen sichtbar markiert werden?
- Welche live zu prüfenden Normen, Behördenhinweise oder Formulare tragen das Ergebnis?
Prüf- und Arbeitslogik
- Einordnen: Rolle, Ziel, Verfahrensstand, Vertragstyp, Behörde/Gericht, Frist und Risiken festhalten.
- Normen live prüfen: Vor tragenden Aussagen den aktuellen Stand aus amtlichen oder frei zugänglichen Quellen kontrollieren. Besonders prüfen: die im Fachkern genannten Normen-/Quellenanker, aktuellen amtlichen oder frei zugänglichen Fachquellen und die für diese Speziallage tragenden Formulare/Behördenhinweise.
- Tatbestand in Elemente zerlegen: Jedes Tatbestandsmerkmal einzeln prüfen; unklare Tatsachen als
[offen: ...]markieren. - Belege führen: Für jede relevante Behauptung Dokument, Datum, Absender, Anlage, Registerfund oder Quelle notieren.
- Gegenansicht bauen: Mindestens eine ernsthafte Gegenargumentation und eine Verteidigungslinie formulieren.
- Ergebnis kalibrieren: Risikoampel
grün/gelb/rot, Handlungsempfehlung, nächster Schritt und fehlende Unterlagen ausgeben.
Qualitätsgate
Am Ende kurz prüfen: Sind Fristen, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Beweislast, Zahlen, Form und gewünschter Output vollständig? Ist erkennbar, was sicher ist und was noch Sachverhaltsarbeit braucht?