name: dma-fristen-form-und-zustaendigkeit description: "DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DSA Art. 16 Notice-and-Action unverzügliche Reaktion, Art. 24 jährlicher Transparenzbericht, Art. 34 Risikoassessment jährlich/bei Bedarf, DMA Art. 11 Compliance-Bericht 6 Monate nach Benennung.
- Tragende Normen verifizieren: Digital Services Act (VO 2022/2065) Art. 4-15 (Haftung), 16-22 (Meldung), 24-32 (mittelgroße/VLOP), 33-43 (sehr große), 50-66 (Aufsicht), Digital Markets Act (VO 2022/1925) Art. 3 (Gatekeeper), 5-7 (Pflichten), DDG, TMG (außer Kraft), NetzDG (auslaufend) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter Vermittlungsdienst / Hosting / Online-Plattform / sehr große Online-Plattform (VLOP) / Suchmaschine (VLOSE), BNetzA als DSC, EU-KOM (DMA-Vollzug), nationaler Koordinator, Beschwerdeführer.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: AGB nach Art. 14 DSA, Transparenzbericht, Risikoassessment, Compliance-Officer-Konzept, Streitbeilegung Art. 21 DSA, DSC-Meldung, DMA-Compliance-Bericht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg
- Normen-/Quellenanker: DMA, EU, DSA, VO, DGA, AI, NIS, DORA, CRA, DDG, GWB, VLOP.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld DMA prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
DMA-typische Fristen und Zuständigkeit
- Art. 3 DMA Gatekeeper-Benennung: Mitteilung an Kommission binnen 2 Monaten nach Schwellenerreichung; Benennungsbeschluss der Kommission binnen 45 Arbeitstagen.
- Art. 5-7 DMA Pflichten: 6 Monate nach Benennung wirksam.
- Art. 11 DMA Compliance-Bericht: jährlich an Kommission.
- Art. 14 DMA Zusammenschlüsse: Informationspflicht an Kommission.
- Art. 30 DMA Bußgeld: bis 10 % Jahresumsatz, bei Wiederholung bis 20 %, Zwangsgeld täglich bis 5 %.
- Zuständig: ausschließlich EU-Kommission (Art. 39 DMA), keine nationalen Doppelverfahren — anders als bei DSA (dort nationale DSC nach Art. 49 DSA).
- Rechtsweg: Klage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) gemäß Art. 263 AEUV gegen Kommissionsbeschlüsse; Revision zum EuGH.
Praxis-Tipp
DMA-Verfahren laufen ausschließlich europäisch — nationale Wettbewerbsbehörden bleiben außen vor (Art. 1 Abs. 6 DMA). Wer als Gatekeeper-Adressat parallel ein nationales Kartellverfahren (z. B. § 19a GWB) führt, sollte das Verhältnis ne bis in idem prüfen. § 19a GWB ergänzt DMA punktuell — keine Verdrängung.