dma-fristen-form-und-zustaendigkeit

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DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg im Plugin dsa dma digitalregulierung; schärft Rollen, Belege, Fachnormen, Risiken, Gegenargumente und nächsten verwertbaren Schritt statt austauschbarer Standardprüfung im Dsa Dma Digitalregulierung: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: dma-fristen-form-und-zustaendigkeit description: "DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."

DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DSA Art. 16 Notice-and-Action unverzügliche Reaktion, Art. 24 jährlicher Transparenzbericht, Art. 34 Risikoassessment jährlich/bei Bedarf, DMA Art. 11 Compliance-Bericht 6 Monate nach Benennung.
  • Tragende Normen verifizieren: Digital Services Act (VO 2022/2065) Art. 4-15 (Haftung), 16-22 (Meldung), 24-32 (mittelgroße/VLOP), 33-43 (sehr große), 50-66 (Aufsicht), Digital Markets Act (VO 2022/1925) Art. 3 (Gatekeeper), 5-7 (Pflichten), DDG, TMG (außer Kraft), NetzDG (auslaufend) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter Vermittlungsdienst / Hosting / Online-Plattform / sehr große Online-Plattform (VLOP) / Suchmaschine (VLOSE), BNetzA als DSC, EU-KOM (DMA-Vollzug), nationaler Koordinator, Beschwerdeführer.
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: AGB nach Art. 14 DSA, Transparenzbericht, Risikoassessment, Compliance-Officer-Konzept, Streitbeilegung Art. 21 DSA, DSC-Meldung, DMA-Compliance-Bericht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Spezialwissen: DMA: Fristen, Form, Zuständigkeit und Rechtsweg

  • Normen-/Quellenanker: DMA, EU, DSA, VO, DGA, AI, NIS, DORA, CRA, DDG, GWB, VLOP.

Fallweichen

Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:

  1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
  2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
  3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
  4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
  5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?

Arbeitsworkflow

  1. Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
  2. Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld DMA prüfen.
  3. Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
  4. Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
  5. Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.

DMA-typische Fristen und Zuständigkeit

  • Art. 3 DMA Gatekeeper-Benennung: Mitteilung an Kommission binnen 2 Monaten nach Schwellenerreichung; Benennungsbeschluss der Kommission binnen 45 Arbeitstagen.
  • Art. 5-7 DMA Pflichten: 6 Monate nach Benennung wirksam.
  • Art. 11 DMA Compliance-Bericht: jährlich an Kommission.
  • Art. 14 DMA Zusammenschlüsse: Informationspflicht an Kommission.
  • Art. 30 DMA Bußgeld: bis 10 % Jahresumsatz, bei Wiederholung bis 20 %, Zwangsgeld täglich bis 5 %.
  • Zuständig: ausschließlich EU-Kommission (Art. 39 DMA), keine nationalen Doppelverfahren — anders als bei DSA (dort nationale DSC nach Art. 49 DSA).
  • Rechtsweg: Klage zum Gericht der Europäischen Union (EuG) gemäß Art. 263 AEUV gegen Kommissionsbeschlüsse; Revision zum EuGH.

Praxis-Tipp

DMA-Verfahren laufen ausschließlich europäisch — nationale Wettbewerbsbehörden bleiben außen vor (Art. 1 Abs. 6 DMA). Wer als Gatekeeper-Adressat parallel ein nationales Kartellverfahren (z. B. § 19a GWB) führt, sollte das Verhältnis ne bis in idem prüfen. § 19a GWB ergänzt DMA punktuell — keine Verdrängung.

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