name: chronologie-und-belegmatrix description: "Chronologie und Belegmatrix im Bereich dfg-foerderantrag: aktenbasierter Arbeitsgang mit Tatsachen-/Belegmatrix, Fristen- und Formcheck, passenden Fachankern, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt."
Chronologie und Belegmatrix
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Chronologie und Belegmatrix im Bereich dfg-foerderantrag sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- FZulG §§ 1-6 und AO bei Forschungszulage; BHO §§ 23, 44, VV-BHO/ANBest-P bei Zuwendungen; EU-Beihilferecht soweit einschlägig.
- Projektziel, Neuheit, technisches/wissenschaftliches Risiko, Personal-/Aufwandsnachweis, Budget und Bewilligungslogik getrennt darstellen.
- Keine Förderbehauptung ohne Arbeitspaket, Methode, Risiko, Nachweis und prüffähige Kostenposition ausgeben.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.