name: vvt-update-nach-vorfall description: "Steuert die Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Identifikation der betroffenen Verarbeitungen; Anpassung der technischen und organisatorischen Maßnahmen; neue Risikoeinschätzung; Auftragsverarbeiter-Up..."
Aktualisierung des Verfahrensverzeichnisses nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche VVT-Einträge sind durch den Vorfall berührt?
- Welche TOM müssen aktualisiert werden?
- Sind neue Auftragsverarbeiter hinzugekommen (Forensiker, Hotline)?
- Welche Aufbewahrungsfristen ändern sich (Logs, Vorfallakten)?
- Wer pflegt das VVT und genehmigt die Änderung?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechenschaftspflicht erfüllen; Bußgeldverteidigung; saubere Audit-Spur)
Rechtsgrundlagen
- Art. 30 DSGVO VVT.
- Art. 32 DSGVO TOM.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Vorfallregister.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 24 DSGVO Verantwortung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Vorlagepflicht des VVT auf Behördenanforderung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 24; Art. 30; Art. 32; Art. 33 Abs. 5 DSGVO.
Praxisformulierung — Update-Checkliste
Schritt 1: Vorfall einer Verarbeitung VVT-ID zuordnen.
Schritt 2: TOM-Liste aktualisieren — was war wirksam, was nicht, was wurde nachgerüstet.
Schritt 3: Risikobewertung in VVT überarbeiten.
Schritt 4: Auftragsverarbeiter-Eintrag pflegen — neue Subunternehmer dokumentieren.
Schritt 5: Aufbewahrungsfristen anpassen; Vorfallakte mit Aufbewahrungsende eintragen.
Schritt 6: Versionsstand mit Datum und Bearbeiter speichern; alte Version revisionssicher archivieren.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-dsfa-update-nach-vorfalldeckt die Datenschutz-Folgenabschätzung ab.dsv-interne-dokumentation-art-33-abs-5deckt das Vorfallregister ab.