name: risikobewertung-edsa-leitlinie description: "Führt die Risikobewertung eines Datenschutzvorfalls anhand der EDSA-Leitlinie 9/2022 zu Beispielen für die Meldung von Datenschutzverletzungen durch. Behandelt: Beispielfallgruppen Ransomware; Datenexfiltration; Insider; Verlust; Fehlversand; soziale Ingenieurkunst; jeweils mit Schwere-Schwellen..."
Risikobewertung nach EDSA-Leitlinie 9/2022
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welcher EDSA-Beispielfallgruppe ist der Vorfall am nächsten?
- Welche Schutzziele sind verletzt — Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit?
- Wie hoch ist die Anzahl Betroffener und welche Datenkategorien sind involviert?
- Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen waren wirksam?
- Welche Risikoabmilderung wurde bereits umgesetzt?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (begründete Risikoeinschätzung; Behörden-feste Argumentation)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht außer kein Risiko.
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung bei hohem Risiko.
- Erwägungsgrund 75; 76 DSGVO Risikofaktoren.
- EDSA-Leitlinien 9/2022 Beispiele für die Meldung von Datenschutzverletzungen (englisch: Examples regarding Personal Data Breach Notification).
- EDSA-Leitlinien 4/2022 Berechnung von Geldbußen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Anwendungspraxis der Aufsichtsbehörden zu EDSA-Beispielen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 1; Art. 34 Abs. 1 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; EDSA-Leitlinien 9/2022.
Praxisformulierung — Anwendung EDSA-Beispiele
Fallgruppe identifizieren: Ransomware mit/ohne Exfiltration; Datenexfiltration Hashes Passwörter; Insider absichtlich/unabsichtlich; Verlust verschlüsselt/unverschlüsselt; Fehlversand mit Empfängerrückläufer; soziale Ingenieurkunst.
Schwellenwerte EDSA: Meldung an Aufsichtsbehörde regelmäßig bei Ransomware mit unverschlüsselten Daten oder Exfiltration; Benachrichtigung Betroffene bei Klartext-Passwörtern, Finanzdaten, Gesundheitsdaten.
Risikomatrix: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere; Begründung mit EDSA-Referenz und Begründung aus dem konkreten Fall.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-risikobewertung-enisa-schweregradergaenzt um quantitative ENISA-Methodik.