pressemitteilung-krisenkommunikation

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Entwirft eine Pressemitteilung und begleitende Krisenkommunikation bei einem Datenschutzvorfall mit öffentlicher Wahrnehmung. Behandelt: rechtliche Pflichten aus Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO (öffentliche Bekanntmachung); Inhalt; Tonfall; Vermeidung von Selbstbelastung; Abstimmung mit Aufsichtsbehörde; Q&A für Pressestelle; Social-Media-Steuerung. Output: Pressemitteilung mit Q&A. Abgrenzung: keine individuelle Benachrichtigung; keine Pressepressespiegel.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: pressemitteilung-krisenkommunikation description: "Entwirft eine Pressemitteilung und begleitende Krisenkommunikation bei einem Datenschutzvorfall mit öffentlicher Wahrnehmung. Behandelt: rechtliche Pflichten aus Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO (öffentliche Bekanntmachung); Inhalt; Tonfall; Vermeidung von Selbstbelastung; Abstimmung mit Aufsichtsbehö..."

Pressemitteilung und Krisenkommunikation bei Datenschutzvorfall

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Ist die öffentliche Bekanntmachung Pflicht (Art. 34 Abs. 3 lit. c) oder freiwillig?
  2. Welche Medien sind bereits aktiv und welche Fragen kommen?
  3. Welcher Tonfall passt zum Mandanten (Konzern, Mittelstand, Praxis)?
  4. Welche Aussagen müssen mit Behörde und Versicherer abgestimmt werden?
  5. Welche Social-Media-Kanäle erfordern eigene Botschaften?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Vertrauenserhalt; keine Selbstbelastung; Sammelklagen-Schutz)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung Betroffener.
  • Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO öffentliche Bekanntmachung als Ersatz.
  • Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Transparenz.
  • § 824 BGB Kreditgefährdung.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Sammelklagen und immateriellen Schadensersatzansprüchen nach öffentlicher Bekanntmachung vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 5 Abs. 1 lit. a; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO; § 824 BGB.

Praxisformulierung — Pressemitteilung-Bausteine

Headline: sachlich; keine Schuldzuweisung; keine Verharmlosung.

Lead: Was, wann, wer, wie viele.

Body: Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen; welche Empfehlungen für Betroffene; welche Anlaufstelle (Hotline, E-Mail); welche Behördenkommunikation läuft.

Tonfall: matter-of-factly; verantwortungsbewusst; ohne unverbindliche Beruhigung.

Q&A: zehn bis fünfzehn Standardfragen mit abgestimmten Antworten für Pressestelle und Hotline.

Sperrfristen: erst nach Information der Betroffenen oder gleichzeitig veröffentlichen.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-kommunikationssperre deckt die internen Sprachregelungen ab.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die individuelle Benachrichtigung ab.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill pressemitteilung-krisenkommunikation
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