name: pressemitteilung-krisenkommunikation description: "Entwirft eine Pressemitteilung und begleitende Krisenkommunikation bei einem Datenschutzvorfall mit öffentlicher Wahrnehmung. Behandelt: rechtliche Pflichten aus Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO (öffentliche Bekanntmachung); Inhalt; Tonfall; Vermeidung von Selbstbelastung; Abstimmung mit Aufsichtsbehö..."
Pressemitteilung und Krisenkommunikation bei Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Ist die öffentliche Bekanntmachung Pflicht (Art. 34 Abs. 3 lit. c) oder freiwillig?
- Welche Medien sind bereits aktiv und welche Fragen kommen?
- Welcher Tonfall passt zum Mandanten (Konzern, Mittelstand, Praxis)?
- Welche Aussagen müssen mit Behörde und Versicherer abgestimmt werden?
- Welche Social-Media-Kanäle erfordern eigene Botschaften?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Vertrauenserhalt; keine Selbstbelastung; Sammelklagen-Schutz)
Rechtsgrundlagen
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung Betroffener.
- Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO öffentliche Bekanntmachung als Ersatz.
- Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Transparenz.
- § 824 BGB Kreditgefährdung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Sammelklagen und immateriellen Schadensersatzansprüchen nach öffentlicher Bekanntmachung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 1 lit. a; Art. 34 Abs. 1; Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO; § 824 BGB.
Praxisformulierung — Pressemitteilung-Bausteine
Headline: sachlich; keine Schuldzuweisung; keine Verharmlosung.
Lead: Was, wann, wer, wie viele.
Body: Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen; welche Empfehlungen für Betroffene; welche Anlaufstelle (Hotline, E-Mail); welche Behördenkommunikation läuft.
Tonfall: matter-of-factly; verantwortungsbewusst; ohne unverbindliche Beruhigung.
Q&A: zehn bis fünfzehn Standardfragen mit abgestimmten Antworten für Pressestelle und Hotline.
Sperrfristen: erst nach Information der Betroffenen oder gleichzeitig veröffentlichen.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-kommunikationssperredeckt die internen Sprachregelungen ab.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die individuelle Benachrichtigung ab.