name: nachmeldung-aktualisierung-art-33-abs-4 description: "Erstellt die Nachmeldung zu einer vorläufigen Erstmeldung nach Art. 33 Abs. 4 DSGVO. Behandelt: 14-Tage-Frist der Berliner Praxis; Ergänzung der Datenarten; Korrektur der Anzahl Betroffener; Update der Gegenmaßnahmen; Information zur Pressemitteilung; Verweis auf Forensikbericht; Mitteilung zur S..."
Nachmeldung und Aktualisierung nach Art. 33 Abs. 4 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Liegt das Aktenzeichen der Erstmeldung vor?
- Welche Felder waren in der Erstmeldung noch offen oder vorläufig?
- Liegt zwischenzeitlich ein Forensikbericht vor?
- Hat sich die Risikoeinschätzung verändert?
- Wurde Art. 34 DSGVO zwischenzeitlich ausgelöst?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (saubere Akte; Behörde schließt Vorgang)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 4 DSGVO schrittweise Übermittlung.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht.
- § 51 BlnDSG und vergleichbare Landesnormen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Frage, ob neue Erkenntnisse den 72-Stunden-Lauf neu auslösen können, vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 4; Art. 33 Abs. 5; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; § 51 BlnDSG.
Praxisformulierung — Nachmeldungstext
Betreff: Nachmeldung zur Datenpannenmeldung [Aktenzeichen] vom [Datum].
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anschluss an die vorläufige Meldung vom [Datum] übermittle ich für die [Verantwortliche Stelle] folgende Ergänzungen:
- Aktualisierte Sachverhaltsdarstellung [...].
- Endgültige Anzahl betroffener Personen [...] und Datensätze [...].
- Forensik-Ergebnisse [...]; der Bericht ist als Anlage beigefügt.
- Umgesetzte und geplante Gegenmaßnahmen [...].
- Bewertung der Benachrichtigungspflicht Art. 34 DSGVO [...].
- Status anderer Behörden und Strafanzeige [...].
Mit dieser Nachmeldung gilt die Meldung als endgültig.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Erstmeldung ab.