meldung-art-33-pflichtangaben

star 872

Erstellt eine vollständige Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze; Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten; wahrscheinliche Folgen; ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen; Begründung Verspätung Art. 33 Abs. 1 Satz 2; Form schriftlich oder per Online-Formular; schrittweise Übermittlung Art. 33 Abs. 4. Output: Fließtext-Meldung in der Reihenfolge der Berliner Formularstruktur I bis VI. Abgrenzung: keine behörden-spezifischen Eingabewege; keine Benachrichtigung Art. 34.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: meldung-art-33-pflichtangaben description: "Erstellt eine vollständige Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze; Name und Kontakt des Datenschut..."

Meldung nach Art. 33 DSGVO — Pflichtangaben generisch

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig (Sitzland-Prinzip nach Art. 55; Lead Authority Art. 56)?
  2. Welches Online-Formular oder welcher Postweg ist vorgegeben?
  3. Welche Fristberechnung — wann begann die qualifizierte Kenntnis?
  4. Liegen Daten Art. 9 DSGVO oder § 203 StGB-Geheimnisse vor?
  5. Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und welche Nachmeldungen sind geplant?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Behördentauglicher Erstmelde-Text in 72 h; Vermeidung von Rückfragen)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht binnen 72 Stunden.
  • Art. 33 Abs. 3 DSGVO Pflichtangaben.
  • Art. 33 Abs. 4 DSGVO schrittweise Übermittlung.
  • Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht.
  • Art. 55; 56 DSGVO Zuständigkeit.
  • § 51 BlnDSG / Landesdatenschutzgesetze für öffentliche Stellen.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldfälle wegen unvollständiger oder verspäteter Meldungen vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 3 lit. a-d; Art. 33 Abs. 4; Art. 33 Abs. 5; Art. 55; Art. 56 DSGVO; § 51 BlnDSG.

Berliner Struktur als Goldstandard

Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Prüfliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke:

I. Wo ist die Datenpanne passiert?

  • Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche.
  • Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon.

II. Was ist passiert?

  • Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie).
  • Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste.
  • Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift.
  • Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt.
  • Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus).
  • Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhältnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt.
  • Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt.
  • Kategorien betroffener Personen — Mitarbeiter; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen öffentlichen Lebens; andere.
  • Anzahl betroffener Personen (Obergrenze).
  • Anzahl betroffener Datensaetze.
  • Wahrscheinliche Folgen für Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Bloss­stellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere.

III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?

  • Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung.
  • Vorbestehende technische und organisatorische Maßnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben.
  • Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO.

IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde

  • Andere Behörden eingeschaltet (mit Aktenzeichen).
  • Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen).
  • Sonstige Hinweise.

V. Dokumente

  • Forensischer Untersuchungsbericht.
  • Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  • Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO.
  • Schlüsselmaterial (PGP).

VI. Abschluss

  • Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorläufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen.

Diese sechs Bloecke werden in jeder Behörden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren.

Praxisformulierung — Meldungstext Reihenfolge Meldung-vor-Bewertung

Die Meldung wird als Fließtext oder als ausgefülltes Online-Formular eingereicht. Reihenfolge der Inhalte:

  1. Verantwortliche Stelle und meldende Person (Block I).
  2. Was ist passiert — Beschreibung der Verletzung; Beginn und Kenntnisnahme; Datenarten; Anzahl Betroffener und Datensätze; wahrscheinliche Folgen (Block II).
  3. Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen — einschließlich vorbestehender TOM und deren Schwächen (Block III).
  4. Sonstige Mitteilungen — andere Behörden, Strafanzeige, sonstige Hinweise (Block IV).
  5. Beilagen — forensischer Bericht, TOM-Liste, Muster Benachrichtigungsschreiben (Block V).
  6. Abschluss — vorläufig oder endgültig; Ergänzung binnen 14 Tagen (Block VI).

Erst nach der Meldung folgt die anwaltliche Einschätzung zu Meldepflicht, Benachrichtigungspflicht und Bußgeldrisiken — getrennt vom Meldetext.

Output ist Text, kein Code, kein JSON.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • Behördenspezifische Eingabewege und Adressen siehe dsv-meldung-bfdi / dsv-meldung-baylda / dsv-meldung-ldi-nrw etc.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill meldung-art-33-pflichtangaben
Repository Details
star Stars 872
call_split Forks 114
navigation Branch main
article Path SKILL.md
More from Creator