name: joint-controller-vereinbarung description: "Joint-Controller-Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO erstellen wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam entscheiden. Art. 26 DSGVO Gemeinsame Verantwortlichkeit. Prüfraster: gemeinsame Zwecke und Mittel Aufgabenverteilung Anlaufstelle Betroffenenrechte interne Haftungsverteilung. Output: Vereinb..."
Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO
Eingaben
- Verarbeitungs-Konstellation (mehrere Akteure?)
- Rollen-Verteilung (wer entscheidet was?)
- Bisherige Verträge zwischen den Beteiligten
- Datenflüsse
- Mandanten-Rolle (oft schon "selbstverständlich" als allein verantwortlich verstanden — ist es das?)
Schritt 1 — Drei Konstellationen
A) Auftragsverarbeitung Art. 28 DSGVO
- Auftragsverarbeiter verarbeitet weisungsgebunden
- Verantwortlicher legt Zwecke und Mittel fest
- Auftragsverarbeiter folgt Anweisungen
- AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
B) Gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO
- Mehrere Akteure legen gemeinsam Zwecke und Mittel fest
- Auch wenn nicht alle Akteure gleich-mächtig
- Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO
C) Separate Verantwortlichkeit
- Mehrere Akteure verarbeiten dieselben Daten
- Aber jeder für eigene Zwecke mit eigener Rechtsgrundlage
- Keine Vereinbarung erforderlich
- Beispiel: Lohn-Auskunft Steuer-Berater einer-seits, Finanzamt anderer-seits
Schritt 2 — Abgrenzungs-Kriterien
EuGH-Linien
C-25/17 Zeugen Jehovas (10.7.2018)
- Mit-Verantwortung durch organisatorische Tätigkeit
- Auch bei dezentraler Verarbeitung
C-210/16 Wirtschaftsakademie (5.6.2018)
- Facebook-Fan-Page-Betreiber gemeinsam verantwortlich mit Facebook
- Auch ohne Daten-Empfang
C-40/17 Fashion ID (29.7.2019)
- Like-Button auf Webseite — gemeinsame Verantwortung mit Facebook
- Bezogen auf Erhebung und Übermittlung
- Nicht für nachgelagerte Facebook-Verarbeitung
C-252/21 Meta Platforms Ireland (4.7.2023)
- Bestätigt weite Auslegung der gemeinsamen Verantwortlichkeit
- Wettbewerbsbehörden dürfen DSGVO-Konformität inzident prüfen
- Verarbeitungs-Verantwortung beim Plattform-Betreiber für cross-service-Datenzusammenführung
Indizien gemeinsame Verantwortlichkeit
- Gemeinsame Entscheidungen über Zweck oder Mittel
- Wechselseitige Abhängigkeit
- Gemeinsamer Nutzen der Verarbeitung
- Vertragliche Verknüpfung
- Datenfluss zwischen den Akteuren
Bei reiner Verarbeitung im Auftrag
- AVV-Konstellation
- Auftragnehmer ohne eigene Zwecke
Bei separaten Datenströmen
- Eigenständige Verantwortung
- Keine gemeinsame Vereinbarung
Schritt 3 — Konkrete Konstellationen
Konzern
- Mutter und Tochter gemeinsame Verarbeitung (z.B. Personal-Datenbank)
- Group-Functions zentrale IT für mehrere Gesellschaften
- Häufig Konzern-Vereinbarung Art. 26 in Konzern-BCR oder eigenständigem Vertrag
Plattformen
- Veranstalter und Plattform-Betreiber
- Online-Marktplatz und Verkäufer
- Influencer und Plattform
Konsortien / Joint Ventures
- Forschungs-Konsortium mit gemeinsamem Daten-Pool
- Co-Marketing mit gemeinsamem Kunden-Bezug
- Banken-Verbund mit gemeinsamer Risiko-Bewertung
Social-Plugins (Fashion ID)
- Webseiten-Betreiber und Social-Network
- Erhebung durch Plugin gemeinsam
- Nachgelagerte Verarbeitung Social-Network separat
Werbe-Netzwerke
- Webseite Verlag und Vermarkter
- Programmatic Advertising Real-Time-Bidding mit zahlreichen Akteuren
Veranstaltungs-Anmeldung
- Veranstalter und Anmelde-Dienstleister
- Bei Veranstaltungs-Plattformen Eventbrite etc.
Schritt 4 — Inhalt der Vereinbarung Art. 26 Abs. 1 DSGVO
Pflicht-Inhalte
a) Festlegung Verantwortlichkeiten
- Wer erfüllt welche DSGVO-Pflicht
- Information Betroffener (Art. 13 14)
- Beantwortung Anfragen Betroffener (Art. 15-22)
- Daten-Schutz-Folgenabschätzung (Art. 35)
- Sicherheits-Verletzungs-Meldungen (Art. 33 34)
- Drittland-Garantien
- Lösch-Verpflichtungen
b) Kontakt-Stelle
- Bestimmung gemeinsamer Anlaufstelle für Betroffene
- Information an Betroffene mit Adresse
- Praktisches Wahl-Recht Betroffener Art. 26 Abs. 3 DSGVO — Anspruch gegen jeden Verantwortlichen
c) Wesentliche Inhalte Mitteilung an Betroffene
- Pflicht zur Veröffentlichung wesentlicher Punkte
- Webseite Datenschutz-Hinweise
- Eigene Konstellation-Beschreibung
Empfohlene zusätzliche Inhalte
- Haftung im Innen-Verhältnis (Rückgriffs-Quote)
- Versicherungs-Schutz
- Audit-Recht
- Beendigungs-Regelungen
- Datenfluss-Beschreibung
Schritt 5 — Haftung Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO
Gesamtschuldnerische Außen-Haftung
- Beide Verantwortliche haften gegenüber Betroffenen nach Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO
- Art. 82 Abs. 4 DSGVO regelt die Mehrheits-Haftung mehrerer Verantwortlicher, nicht den Anspruch dem Grunde nach (der folgt aus Abs. 1)
- Betroffener kann sich Schaden bei jedem holen
- Effektiver Schutz Betroffener
Innen-Verhältnis
- Rückgriff möglich nach Vereinbarung, Art. 82 Abs. 5 DSGVO
- Bei Verschuldens-Anteil
- Versicherung-Übernahme
Bei Bußgeld Art. 83 DSGVO
- Wichtig: Bußgelder werden separat pro Verantwortlichem verhängt — keine gesamtschuldnerische Bußgeld-Haftung
- Jeder Verantwortliche haftet für eigenes Verschulden, eigenen Jahresumsatz, eigene Wiederholungs-Last
- Quote der Verantwortung pro Akteur
Schritt 6 — Information Betroffener
Pflicht-Information
- Wesentliche Inhalte der Joint-Controller-Vereinbarung
- Wer ist für welche Anfrage zuständig
- Wahl-Recht des Betroffenen
- Adresse Kontakt-Stelle
Form
- Datenschutz-Hinweise Webseite
- Vertrags-Texte mit Datenschutz-Klausel
- Datenpannen-Meldung wenn nötig
Schritt 7 — Aufbau-Schritte Vereinbarung
Phase 1 — Konstellations-Analyse
- Wer ist Beteiligter?
- Welche Zwecke?
- Welche Mittel?
- Wer entscheidet was?
Phase 2 — Rechtliche Klassifikation
- Auftragsverarbeitung?
- Gemeinsame Verantwortlichkeit?
- Separate Verantwortlichkeit?
Phase 3 — Vereinbarungs-Entwurf
- Pflicht-Inhalte nach Art. 26
- Zusatz-Inhalte (Haftung Audit etc.)
- Anhänge (Datenfluss-Beschreibung TOMs)
Phase 4 — Abschluss und Kommunikation
- Beide Verantwortliche unterzeichnen
- Information Betroffener
- VVT-Eintrag
Schritt 8 — Muster-Vereinbarung
Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit
gemäss Art. 26 DSGVO
zwischen
[Verantwortlicher 1]
- nachfolgend "V1" -
und
[Verantwortlicher 2]
- nachfolgend "V2" -
§ 1 Gegenstand
V1 und V2 verarbeiten gemeinsam personenbezogene
Daten zum Zweck der [Zweck konkret].
§ 2 Verarbeitungs-Tätigkeit
Die gemeinsam verantworteten Verarbeitungs-
Tätigkeiten sind im Anhang 1 beschrieben.
Die Daten-Kategorien, betroffene Personen-Kreise,
Empfänger und Lösch-Fristen sind in Anhang 1
spezifiziert.
§ 3 Aufgaben-Verteilung
3.1 Information Betroffener gem. Art. 13 14 DSGVO:
[V1 oder V2 oder gemeinsam]
3.2 Beantwortung Anfragen Betroffener gem.
Art. 15-22 DSGVO: V1 als Anlaufstelle
3.3 DSFA gem. Art. 35 DSGVO: [V1 oder V2 oder
gemeinsam]
3.4 Sicherheitsverletzungs-Meldungen gem.
Art. 33 34 DSGVO: V1 als Meldestelle, V2 bei
eigenen Tätigkeiten
3.5 Drittland-Garantien: V1 für Drittland-
Übertragungen aus eigener Verarbeitung;
V2 für eigene Drittland-Übertragungen
3.6 Lösch-Verpflichtungen: V1 und V2 gemäss
eigener Verantwortungs-Bereiche
§ 4 Kontakt-Stelle
Anlaufstelle für Betroffene gemäss Art. 26 Abs. 1
DSGVO: V1, [Anschrift Kontakt-Daten].
Trotz der Bestimmung der Anlaufstelle können sich
Betroffene gemäss Art. 26 Abs. 3 DSGVO auch direkt
an V2 wenden.
§ 5 Information Betroffener
Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung werden
den Betroffenen wie folgt zur Verfügung gestellt:
- Veröffentlichung in der Datenschutz-Erklärung
V1 und V2
- Hinweis im Vertrags-Schluss
- Auf Verlangen Vorlage in Volltext
§ 6 Datensicherheit
V1 und V2 implementieren angemessene technische
und organisatorische Maßnahmen gemäss Art. 32 DSGVO.
TOMs in Anhang 2.
§ 7 Bußgeld und Haftung
7.1 Außenhaftung: V1 und V2 haften gesamtschuldnerisch
nach Art. 82 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 DSGVO. Bußgelder
nach Art. 83 DSGVO werden separat pro Verantwortlichem
verhängt.
7.2 Innenhaftung: V1 und V2 tragen Schäden im
Innen-Verhältnis entsprechend ihrer Verantwortung-
Anteile gemäss Anhang 3.
7.3 Versicherungs-Schutz: V1 und V2 sicherstellen
angemessene Versicherungs-Deckung.
§ 8 Audit-Recht
V1 und V2 gewähren sich gegenseitig auf vorheriger
Ankündigung Audit-Rechte hinsichtlich der gemeinsam
verantworteten Verarbeitung.
§ 9 Beendigung
Diese Vereinbarung kann mit drei-Monats-Frist
gekündigt werden. Bei Beendigung wird die Verarbeitung
einvernehmlich aufgeloest und Daten gemäss DSGVO
gelöscht oder zurückgegeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
[Salvatorische Klausel, anwendbares Recht etc.]
[Ort Datum]
[Unterschriften]
Anhang 1: Verarbeitungs-Tätigkeit
Anhang 2: TOMs
Anhang 3: Innenhaftungs-Quote
Schritt 9 — Bei Streit zwischen Joint Controllers
Mediation
- Erst Versuch
- Vertragliche Klärung
Schiedsklausel
- Optional in Vereinbarung
- Schnelle Klärung
Klage
- LG-Wettbewerbs-/Vertragsabteilung
- Anwendbares Recht
Schritt 10 — Aufsichts-Behörden-Audit
Auditprozess
- Beide Verantwortliche werden geladen
- Vorlage Vereinbarung
- TOMs-Bestätigung
Sanktion bei Verstoß
- Bußgeld
- Anordnungen
- Verbot der Verarbeitung
Verzahnung mit anderen Skills
avv-pruefung— Abgrenzung Auftragsverarbeitungverarbeitungsverzeichnis-vvt-generator— VVT-Eintragdsfa-erstellung— bei DSFA-Pflichtdatenpanne-meldung— bei Vorfalldrittlandstransfer-pruefung— bei Drittland-Bezuganwendungsfall-triage— bei Eingangs-Prüfungregulierungs-luecken-analyse— bei mehreren Verarbeitungs-Tätigkeiten
Ausgabe
joint-controller-{az}.mdmit Konstellations-Analyse Klassifikation Vereinbarungs-Entwurf- Information-Texte für Betroffene
- VVT-Update
- Innenhaftungs-Klausel
- Frist im Fristenbuch (Vertragsschluss vor Verarbeitung)
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen
- DSGVO Art. 26 28 82 83
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EDSA Guidelines 7/2020 zu Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
- BfDI-Informationen
- DSK Kurzpapier
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Triage zu Beginn
- Legen zwei oder mehr Stellen gemeinsam Zwecke und Mittel der Verarbeitung fest?
- Handelt es sich um eine konzernweite Verarbeitung oder externe Partnerschaft?
- Liegt bereits eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO vor?
- Wird die Vereinbarung (Wesentliches) gegenüber Betroffenen transparent gemacht?
Output-Template — Joint-Controller-Vereinbarung (Grundgerüst)
Adressat: Alle Verantwortlichen / Rechtsabteilung — Tonfall: sachlich-juristisch
Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO
Datum: [DATUM]
Parteien:
1. [ORGANISATION A], [ANSCHRIFT] (im Folgenden "Partei A")
2. [ORGANISATION B], [ANSCHRIFT] (im Folgenden "Partei B")
§ 1 Gegenstand und Zweck
[BESCHREIBUNG DER GEMEINSAMEN VERARBEITUNG]
§ 2 Gemeinsame Zwecke und Mittel
[BEIDE PARTEIEN ENTSCHEIDEN ÜBER: ZWECKE / MITTEL]
§ 3 Aufgabenverteilung
| Aufgabe | Partei A | Partei B |
|--------------------------------|----------|----------|
| Rechtsgrundlagen sicherstellen | | |
| Betroffenenrechte wahrnehmen | | |
| Datenpannen melden Art. 33 | | |
| Technische Sicherheit Art. 32 | | |
§ 4 Kontaktstelle für Betroffene (Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO)
Kontaktstelle: [PARTEI X, ADRESSE, E-MAIL]
§ 5 Haftung (Art. 82 Abs. 4 DSGVO)
Gesamtschuldnerisch; interner Regressausgleich nach Verschuldensanteilen.
§ 6 Information der Betroffenen
Das Wesentliche dieser Vereinbarung wird Betroffenen gemäß Art. 26 Abs. 2 DSGVO
über [DATENSCHUTZERKLAERUNG / DIREKTINFORMATION] zugänglich gemacht.