name: interne-dokumentation-art-33-abs-5 description: "Pflegt das interne Vorfallregister nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO als Beweisinstrument der Rechenschaftspflicht. Behandelt: Pflichtinhalte Sachverhalt, Auswirkungen, Abhilfemaßnahmen, Bewertung; Verknüpfung mit VVT; Aufbewahrungsfristen; Schnittstelle zu Risikomanagement; Vorlage auf Anforderung der A..."
Interne Dokumentation Art. 33 Abs. 5 DSGVO — Vorfallregister
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Wer pflegt das Register — DSB, IT-Sicherheit, Compliance?
- Welches System (Excel, GRC-Tool, DMS)?
- Welche Aufbewahrungsfrist gilt im Unternehmen?
- Welche Schnittstellen zu VVT, DSFA, ISMS bestehen?
- Wer hat Zugriff?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Rechenschaftspflicht erfüllen; Bußgeldverteidigung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
- Art. 30 DSGVO VVT.
- Art. 24 DSGVO Verantwortung.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Aufbewahrungsdauer und Vorlagepflicht vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 5 Abs. 2; Art. 24; Art. 30; Art. 33 Abs. 5 DSGVO.
Praxisformulierung — Pflichtfelder Vorfallregister
Vorfall-ID; Datum Kenntnisnahme; Datum Eintritt; Kategorie (V/I/V); Sachverhalt; betroffene Verarbeitung VVT-ID; Datenarten; Anzahl Betroffener; Folgen; ergriffene Maßnahmen; Bewertung Art. 33; Bewertung Art. 34; Meldedatum; Aktenzeichen Aufsichtsbehörde; verantwortlicher Bearbeiter; Status; Aufbewahrung bis.
Versionierung: jede Änderung mit Datum und Bearbeiter; alte Versionen revisionssicher.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-vvt-update-nach-vorfalldeckt die Aktualisierung des VVT ab.