dsfa-update-nach-vorfall

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Aktualisiert die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Erforderlichkeit der DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko; Anpassung der Risikoanalyse; Abhilfemaßnahmen; Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO bei verbleibendem hohem Risiko; Verknüpfung mit VVT und Vorfallregister. Output: DSFA-Update-Vorlage mit Pflichtfeldern. Abgrenzung: keine neue DSFA; kein Verfahrensverzeichnis.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: dsfa-update-nach-vorfall description: "Aktualisiert die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO im Nachgang eines Datenschutzvorfalls. Behandelt: Erforderlichkeit der DSFA bei voraussichtlich hohem Risiko; Anpassung der Risikoanalyse; Abhilfemaßnahmen; Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO bei verbleibendem hoh..."

Datenschutz-Folgenabschätzung nach Datenschutzvorfall aktualisieren

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Gab es bisher eine DSFA für die betroffene Verarbeitung?
  2. Welche Risiken haben sich realisiert oder offenbart?
  3. Welche Abhilfemaßnahmen sind nachhaltig wirksam?
  4. Bleibt nach Maßnahmen ein hohes Risiko bestehen?
  5. Ist Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtskonforme Fortführung der Verarbeitung; Behördenkonsens)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 35 DSGVO DSFA.
  • Art. 36 DSGVO vorherige Konsultation.
  • Art. 32 DSGVO TOM.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
  • BfDI- und LDA-DSFA-Listen (Black- und Whitelist).

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu Anforderungen an die DSFA-Aktualisierung nach Vorfall vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 5 Abs. 2; Art. 32; Art. 35; Art. 36 DSGVO.

Praxisformulierung — DSFA-Update-Felder

  1. Beschreibung der Verarbeitung mit Bezug auf VVT.
  2. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
  3. Bewertung der Risiken — vorher und nachher.
  4. Geplante Maßnahmen — vor und nach Vorfall.
  5. Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO erforderlich ja/nein mit Begründung.
  6. Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten.
  7. Versionsstand mit Datum und Bearbeiter.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-vvt-update-nach-vorfall deckt das VVT ab.

Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill dsfa-update-nach-vorfall
Repository Details
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call_split Forks 114
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