name: dsfa-restrisiko-und-art-36-konsultation
description: "Restrisiko nach Maßnahmen bewerten und Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO vorbereiten. Output: Konsultationsantrag mit Verarbeitungsbeschreibung Maßnahmen Restrisiko Begruendung warum die Konsultation erforderlich ist."
Restrisiko und Vorab-Konsultation nach Art. 36 DSGVO
Wann dieses Modul hilft
- Wenn die DSFA-Risikoanalyse nach Maßnahmen ein hohes Restrisiko ergibt
- Wenn die Aufsichtsbehoerde von sich aus eine Konsultation anregt
- Bei besonders sensiblen Verarbeitungen, bei denen die Konsultation reputationsklug erscheint
- Vor Einfuehrung neuer Hochrisiko-Technologien (KI nach Anhang III KI-VO, Biometrie)
Rechtlicher Rahmen
- Art. 36 Abs. 1 DSGVO: Konsultationspflicht bei voraussichtlich hohem Risiko trotz Maßnahmen.
- Art. 36 Abs. 2 DSGVO: Aufsichtsbehoerde hat 8 Wochen zur schriftlichen Empfehlung, verlaengerbar um 6 Wochen bei komplexen Faellen.
- Art. 36 Abs. 3 DSGVO: erforderlicher Inhalt des Konsultationsersuchens (Verantwortliche, Aufgabenteilung, Zwecke, Maßnahmen, Kontaktdaten DSB, DSFA, sonstige Informationen).
- Art. 36 Abs. 4 DSGVO: Konsultation bei gesetzgeberischen Maßnahmen.
- Art. 36 Abs. 5 DSGVO: nationale Sonderregeln zur Voraberlaubnis oder Vorabkonsultation.
- Art. 58 Abs. 3 lit. a DSGVO: Aufsichtsbehoerden dürfen Empfehlungen aussprechen oder Verarbeitung untersagen.
- Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: Bussgeldtatbestand bei Verstoss gegen Art. 36.
Ablauf 6-Schritte-Methodik
- Verarbeitungsbeschreibung. Vollstaendige Beschreibung aus der DSFA uebernehmen — Zweck, Datenarten, Betroffene, Empfaenger, Technologie, Drittlandbezug.
- Verhältnismäßigkeitspruefung. Wurde die Verhältnismäßigkeitspruefung der DSFA mit nachvollziehbarem Ergebnis abgeschlossen? Wenn nein, zurueck zur DSFA.
- Risikoanalyse. Risikomatrix vor und nach Maßnahmen; Identifizierung der Szenarien, die im hohen Bereich verbleiben.
- Maßnahmen. Sind alle technisch und organisatorisch zumutbaren Maßnahmen ergriffen? Prüfung Art. 32 DSGVO, Stand der Technik, Implementierungskosten gegen Risikoreduktion.
- Restrisiko. Wenn hoch verbleibend: Art. 36 Konsultation Pflicht. Begruendung warum das Restrisiko nicht weiter reduzierbar ist (Wirtschaftlichkeit, technische Grenzen, gesetzlicher Zweck).
- Konsultation / Genehmigung. Konsultationsantrag an die zuständige Aufsichtsbehoerde mit den Inhalten nach Art. 36 Abs. 3 DSGVO. Frist 8 Wochen; Verarbeitung darf bis zur Antwort nicht aufgenommen werden.
Mustertext / Template (Konsultationsantrag)
VORAB-KONSULTATION NACH ART. 36 DSGVO
[DATUM, AKTENZEICHEN intern]
An: [Zustaendige Aufsichtsbehoerde, Anschrift]
Antragsteller (Verantwortlicher)
- Name / Firma: [...]
- Sitz: [...]
- Kontaktdaten: [...]
- DSB: [Name, E-Mail]
Falls gemeinsam Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter beteiligt
- Rollen und Aufgabenteilung nach Art. 26 / Art. 28 DSGVO: [...]
1. Beschreibung der Verarbeitung
[Zweck, Datenarten, Betroffene, Technologie, Aufbewahrung, Drittlandbezug]
2. Rechtsgrundlage
[Art. 6 / Art. 9 DSGVO, ggf. § ... BDSG / Spezialgesetz]
3. DSFA Zusammenfassung
[Schwellwertanalyse, Risikobewertung, Massnahmen, Restrisiko]
4. Restrisiko
[Welche Szenarien bleiben im hohen Bereich? Warum nicht weiter reduzierbar?]
5. Geplante Massnahmen
[Technisch, organisatorisch, vertraglich]
6. Begruendung der Konsultation
[Warum nach Massnahmen weiterhin voraussichtlich hohes Risiko nach Art. 36 Abs. 1 DSGVO]
7. Anlagen
- DSFA in vollstaendiger Fassung
- AVV-Entwurf
- Datenflussdiagramm
- DSB-Stellungnahme
- TOM-Konzept
Mit freundlichen Gruessen
[Unterschrift Verantwortlicher]
[Unterschrift DSB]
Hinweise zur Frist
- 8 Wochen Antwortfrist Art. 36 Abs. 2 DSGVO ab vollstaendigem Eingang.
- Verlaengerung um 6 Wochen möglich, schriftlich mitzuteilen.
- Verarbeitungsbeginn vor Antwort: Pflichtverletzung, kann Anordnung und Bussgeld ausloesen (Art. 58, Art. 83 DSGVO).
- Wenn Aufsichtsbehoerde untersagt: aufschiebende Wirkung beachten; Rechtsbehelfe nach VwGO bzw. § 20 BDSG.
Typische Fehler
- Restrisiko wird kuenstlich kleingerechnet, um Art. 36 zu vermeiden — bei spaeterem Vorfall verdoppelter Vorwurf (Materialfehler plus Verfahrensfehler).
- Antrag enthaelt keine Aufgabenteilung gemeinsam Verantwortlicher.
- DSFA wird nicht beigefuegt — Antrag wird zurueckgewiesen.
- Verarbeitung wird vor Antwort der Aufsicht aufgenommen.
- Frist 8 Wochen wird nicht im Projektplan beruecksichtigt.
- Anlagen fehlen — Aufsichtsbehoerde fordert nach und Frist beginnt erst dann.
Quellen Stand 06/2026
- Art. 36 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 DSGVO
- Art. 35 Abs. 11 DSGVO
- Art. 58, 83 DSGVO
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01
- BfDI / Landesbehoerden — Verfahrenshinweise zur Vorabkonsultation
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe verifizieren
- Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle