name: benachrichtigung-art-34-schwelle-hohes description: "Bewertet, ob die Schwelle voraussichtlich hohes Risiko nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO erreicht ist. Behandelt: Abgrenzung zur Meldeschwelle Art. 33 Abs. 1 DSGVO; EDSA-Beispielfallgruppen; Faktoren Schwere und Wahrscheinlichkeit; Sondergruppen Art. 9 DSGVO und Minderjährige; Klartext-Passwörter; Finanz..."
Schwelle hohes Risiko nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Schwere der Folgen ist plausibel und welche Wahrscheinlichkeit?
- Welche EDSA-Beispielfallgruppe passt (Klartext-Passwort-Leak; Gesundheitsdaten-Leak; Finanzdaten-Leak)?
- Sind besondere Schutzbedürftige betroffen (Kinder, Patienten)?
- Welche Beweislast trifft den Verantwortlichen?
- Welche Folgewirkung hat die Entscheidung auf Pressekommunikation und Bußgeldverfahren?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (begründete Entscheidung; Verteidigungsfähigkeit)
Rechtsgrundlagen
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Schwellenwert.
- Erwägungsgrund 75; 76; 86 DSGVO.
- EDSA-Leitlinien 9/2022 Beispiele.
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Entscheidungen zur Schwellenwertentscheidung Art. 34 DSGVO vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 34 Abs. 1; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 75; 76; 86; EDSA-Leitlinien 9/2022.
Praxisformulierung — Bewertungsraster
Faktor 1 Schwere: gering / mittel / hoch / sehr hoch.
Faktor 2 Wahrscheinlichkeit: gering / mittel / hoch.
Faktor 3 Datenkategorie: normale Daten / Art. 9 / Finanzdaten / Identitätsdaten.
Faktor 4 Personengruppe: Erwachsene / Minderjährige / Patienten / besonders Schutzbedürftige.
Conclusion: hohes Risiko ab Schwere hoch + Wahrscheinlichkeit mittel; bei Art. 9 + Kinder regelmäßig zu bejahen.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.dsv-risikobewertung-edsa-leitlinieunddsv-risikobewertung-enisa-schweregradliefern methodische Tiefe.