benachrichtigung-art-34-ausnahmen

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Prüft die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO. Behandelt: lit. a technische und organisatorische Maßnahmen (insb. Verschlüsselung) die Daten unverständlich machen; lit. b nachträgliche Maßnahmen die hohes Risiko nicht mehr eintreten lassen; lit. c unverhältnismäßiger Aufwand mit öffentlicher Bekanntmachung als Ersatz; Darlegungs- und Beweislast; Behördenakzeptanz. Output: Ausnahmenprüfungs-Memo mit Begründung. Abgrenzung: keine Schwellenwertentscheidung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: benachrichtigung-art-34-ausnahmen description: "Prüft die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO. Behandelt: lit. a technische und organisatorische Maßnahmen (insb. Verschlüsselung) die Daten unverständlich machen; lit. b nachträgliche Maßnahmen die hohes Risiko nicht mehr eintreten lassen; lit. c unverhältnismäßi..."

Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 DSGVO

Triage — kläre vor der Bearbeitung

  1. Welche Verschlüsselung war wirksam und entspricht dem Stand der Technik?
  2. Welche nachträglichen Maßnahmen reduzieren das Risiko nachweisbar?
  3. Welcher Aufwand wäre für die individuelle Benachrichtigung tatsächlich angefallen?
  4. Welche öffentliche Bekanntmachung kommt als Ersatz in Betracht?
  5. Welche Beweise dokumentieren die Ausnahme?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (rechtssichere Nichtbenachrichtigung; saubere Akte)

Rechtsgrundlagen

  • Art. 34 Abs. 3 lit. a DSGVO technische Schutzmaßnahmen.
  • Art. 34 Abs. 3 lit. b DSGVO nachträgliche Maßnahmen.
  • Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO unverhältnismäßiger Aufwand und öffentliche Bekanntmachung.
  • Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaftspflicht.
  • Erwägungsgrund 86 DSGVO.

Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; insbesondere zu lit. a Verschlüsselungsstandards und lit. c unverhältnismäßiger Aufwand vor Ausgabe verifizieren.

Zentrale Normen

Art. 34 Abs. 3 lit. a-c; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; Erwägungsgrund 86.

Praxisformulierung — Ausnahmenprüfung

lit. a: Verschlüsselung nachweisen — Algorithmus, Schlüsselverwaltung, Stand der Technik (BSI-Empfehlungen). Reasoning vor Conclusion.

lit. b: Nachträgliche Maßnahmen mit Wirksamkeitsnachweis dokumentieren.

lit. c: Aufwandsabschätzung mit Vergleich zum Risiko; öffentliche Bekanntmachung Format und Reichweite.

Beweislast: liegt beim Verantwortlichen — schriftlich dokumentieren mit Datum und Verantwortlichem.

Abgrenzung zu anderen Skills

  • dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.

  • dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.

  • dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.

  • dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

  • dsv-pressemitteilung-krisenkommunikation deckt die öffentliche Bekanntmachung ab.

Install via CLI
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