name: avv-pruefung description: "Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO prüfen oder erstellen wenn Dritter Daten im Auftrag verarbeitet. Art. 28 DSGVO AVV-Pflicht § 62 BDSG. Prüfraster: Pflichtinhalte Art. 28 Abs. 3 Weisungsgebundenheit Subauftragsverarbeiter Rückgabe Lösung Audits. Output: AVV-Prüfmemo oder Vertragsent..."
AVV-Review – Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 28 DSGVO
Eingaben
- AVV-Dokument (Datei oder Paste)
- Richtung (optional): "Wir sind AV" oder "Wir sind Verantwortlicher" – sonst automatische Erkennung
- Optional: Liste bekannter Sub-AVs des Anbieters
- Optional: Land der Datenverarbeitung / Hosting-Region
Ablauf
Richtungserkennung. Wer ist "Auftraggeber" / "Verantwortlicher", wer "Auftragnehmer" / "Auftragsverarbeiter" im vorgelegten Dokument? Parteienbezeichnung, Weisungsklauseln und Haftungsstruktur prüfen. Bei Unklarheit fragen.
Art. 28 DSGVO Pflichtklausel-Check. Jede gesetzlich vorgeschriebene Klausel prüfen:
| Art. 28 Abs. 3 DSGVO | Pflichtinhalt | Status |
|---|---|---|
| lit. a | Weisungsgebundenheit + Weisungsregister | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. b | Vertraulichkeitsverpflichtung verarbeitendes Personal | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. c | Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. d | Sub-Auftragsverarbeiter-Regelung (allgemeine oder spezifische Genehmigung) | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. e | Unterstützung bei Betroffenenrechten | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. f | Unterstützung bei Art. 32–36 DSGVO (DSFA, Datenpanne, Vorab-Konsultation) | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. g | Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende | ✓ / ⚠️ / ✗ |
| lit. h | Audit-Recht und Nachweispflichten | ✓ / ⚠️ / ✗ |
- Playbook-Abgleich. Jede Klausel mit der eigenen Standardposition aus
CLAUDE.mdvergleichen:
- ✅ Standardposition = akzeptabel
- ⚠️ Fallback-Position = bedingt akzeptabel, mit Bedingungen
- 🔴 Unter Playbook-Minimum = nicht akzeptabel, Redline-Vorschlag
- Sub-Auftragsverarbeiter-Prüfung.
- Allgemeine vs. spezifische Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO)?
- Wechselbenachrichtigungsfrist vorhanden? (Praxis: 4 Wochen; kürzer = Einspruchsrecht faktisch ausgehöhlt)
- Haftungsüberleitung auf Sub-AV in gleichem Umfang (Art. 28 Abs. 4 DSGVO)?
- Liste der Sub-AVs verfügbar / aktuell?
- Sub-AVs in Drittländern? → Weiterleitung zu Schritt 5 (TIA).
- Drittlandtransfer-Check (TIA).
- Werden Daten außerhalb EU/EWR verarbeitet oder zugänglich gemacht?
- Welcher Transfermechanismus: EU-SCC (Beschluss 2021/914), DPF, BCR, Art. 49 Abs. 1 DSGVO Ausnahmen?
- EU-SCC: Modul korrekt (AV-zu-AV, Verantwortlicher-zu-AV)? Technische Anlage befüllt?
- DPF: Anbieter auf DPF-Liste eingetragen (data.privacyframework.gov)?
[Modellwissen – prüfen, da DPF ggf. geändert] - TIA nach EDSA-Empfehlungen 01/2020 erforderlich? (Ja, wenn SCC ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht ausreichen)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Redline-Vorschläge. Für jede 🔴-Klausel konkreten Änderungsvorschlag formulieren – in Vertragssprache, nicht als Memo-Kommentar.
Bewertungstabelle und Empfehlung.
- Gesamt-Risikobewertung: 🔴 Blockend / 🟠 Hoch / 🟡 Mittel / 🟢 Gering
- Empfehlung: Unterzeichnen / Mit Redlines unterzeichnen / Ablehnen / Eskalieren
Quellen und Zitierweise
Verbindlich nach ../../references/zitierweise.md.
- Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung, Mindestinhalt AVV)
- Art. 28 Abs. 2 DSGVO (Sub-Auftragsverarbeiter)
- Art. 28 Abs. 4 DSGVO (Haftungsüberleitung Sub-AV)
- Art. 32 DSGVO (TOM)
- Art. 44–49 DSGVO (Drittlandtransfer)
- Beschluss 2021/914/EU (EU-SCC, neue Standardvertragsklauseln)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EDSA-Empfehlungen 01/2020 zur Transferfolgenabschätzung (TIA), Stand 2022
- EDSA-Leitlinien 07/2022 zu Zertifizierungen als Transfermechanismus
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Schantz, in: Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019, Art. 28 Rn. 1 ff.
- Werkmeister, in: Gola, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 28 Rn. 1 ff.
- Plath, in: Plath, DSGVO/BDSG, 3. Aufl. 2021, Art. 28 Rn. 1 ff.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — AVV eines KI-Anbieters für Kanzlei prüfen | Prüfschema Art. 28 DSGVO; Template unten |
| Variante A — AVV des Anbieters nicht verhandelbar | Risikoanalyse dokumentieren; Mandantenhinweis erwaegen |
| Variante B — eigene AVV als Auftragsverarbeiter erstellen | Umgekehrte Perspektive; eigene Pflichten aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO |
| Variante C — mehrstufige Subunternehmer-Kette | Subunternehmer-Klausel gesondert prüfen; Haftungskette sichern |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Beispiel (Gutachtenstil)
Sachverhalt: Ein SaaS-Anbieter aus den USA legt einen AVV vor. Daten werden auf AWS-Servern in der EU (Frankfurt) sowie auf Support-Systemen in den USA verarbeitet.
Analyse Sub-AV-Klausel: Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Redline-Vorschlag:
"Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 (dreißig) Tage im Voraus über geplante Änderungen an der Sub-Auftragsverarbeiter-Liste. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche Einspruch erheben. Bei berechtigtem Einspruch, den der Auftragsverarbeiter nicht durch zumutbare technische oder organisatorische Maßnahmen ausräumen kann, ist der Verantwortliche zur außerordentlichen Kündigung berechtigt."
Analyse Drittlandtransfer (USA, Support-Systeme): Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtslage im Empfängerland (USA: FISA Section 702, EO 14086 – PPD-28-Nachfolger)
[Modellwissen – prüfen] - Praktische Wahrscheinlichkeit des Zugriffs (Support-Systeme mit Personalbezug: mittel)
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich? (Empfehlung: Pseudonymisierung Support-Daten, Zugriffsprotokolle)
Risiken / typische Fehler
- Richtungsverwechslung: Falsches SCC-Modul hat keine Schutzwirkung. Art. 28 Abs. 4 DSGVO setzt voraus, dass Sub-AV-Kette rechtswirksam abgesichert ist.
- Veraltete SCC: Altes SCC-Muster (2001/497/EG, 2004/915/EG) ist seit 27.09.2021 nicht mehr für neue Verträge verwendbar; bestehende Altverträge waren bis 27.12.2022 umzustellen (§ 46 Abs. 5 DSGVO-Beschluss).
[Modellwissen – aktuellen Status prüfen] - DPF-Validität: Das EU-US Data Privacy Framework steht unter politischem Vorbehalt (vgl. Schrems II zur Vorgänger-Regelung). DPF-Eintrag auf data.privacyframework.gov vor Unterschrift prüfen.
- TIA nur Formalie: Eine TIA muss ehrliche Risikobewertung enthalten. Pauschal "Risiko akzeptabel" ohne Begründung genügt Art. 28 DSGVO und den EDSA-Empfehlungen 01/2020 nicht.
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Berufsgeheimnisträger: Bei Mandanten-AVVs (Kanzleien, Ärzte) muss der AVV § 203 StGB und § 43a Abs. 2 BRAO berücksichtigen – unzureichende Vertraulichkeitsklausel kann Strafbarkeit begründen.
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei neuen EDSA-Leitlinien zur Auftragsverarbeitung, Änderungen des SCC-Beschlusses 2021/914/EU oder neuen DPF-Entwicklungen.
Hinweis EDSA-Leitlinien zur Auftragsverarbeitung: Der EDSA hat Leitlinien zur Abgrenzung von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern veröffentlicht (EDSA, Leitlinien 07/2020 zur Abgrenzung Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter, angenommen 07.07.2021). Diese sind bei der Richtungserkennung (Schritt 1) und bei der Prüfung der Pflichtklauseln verbindlich heranzuziehen. Insbesondere: Wer weisungsgebunden und ohne eigenen Entscheidungsspielraum verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter; eigenständige Zwecksetzung begründet Mit-Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO). [Modellwissen – aktuellen EDSA-Leitlinienstand auf edpb.europa.eu prüfen]
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md— Vollständige TIA-Methodik und SCC-Modul-Auswahl-Matrixdatenschutzrecht/skills/dsfa-erstellung/SKILL.md— DSFA bei Hochrisiko-AVV-Konstellationen
Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Faktische Updates (Stand 05/2026)
- EDSA Guidelines 07/2020 zu Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern: Final-Version verbindliche Auslegungshilfe; bei der Rollenzuordnung beruecksichtigen. Quelle: edpb.europa.eu.
- EDSA Stellungnahme 22/2024 zu Auftragsverarbeitern und Sub-AV: Aktuelle Stellungnahmen zur Sub-Verarbeiter-Kette und zur Verantwortlichkeit live über edpb.europa.eu prüfen.
- EuGH-Linie zu Art. 82 DSGVO Mit-Haftung: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter haften gesamtschuldnerisch nach Massgabe ihrer jeweiligen Pflichtverletzungen (Art. 82 Abs. 4 DSGVO). Konkrete Aktenzeichen vor Zitat über curia.europa.eu prüfen.
- EU-US-DPF-Status: Vor jedem US-AVV-Abschluss DPF-Listing des Anbieters über dataprivacyframework.gov verifizieren. SCC bleiben als Fallback im AVV vorzusehen.
- KI-Anbieter-AVV: Bei KI-/LLM-Diensten müssen AVV-Klauseln zusaetzlich zu Art. 28 DSGVO Trainings-Verbote, Output-Verwertung, Modellaenderungen, Logging und KI-VO-Pflichten regeln. Verweis: ki-anbieter-pruefung (Plugin ki-governance).
- NIS-2-Lieferkette (Art. 21 NIS-2-RL): Auftraggeber wichtiger / besonders wichtiger Einrichtungen müssen Cyber-Risiken in der Lieferkette beruecksichtigen — AVV mit IT-/Cloud-Dienstleistern entsprechend erweitern.
Triage-Frage (Entscheidungsbaum AVV)
Prüfungsrichtung?
Eingehender AVV (wir sind Verantwortlicher) → Prüfe: Weisungsrecht vollständig?
Ausgehender AVV (wir sind Auftragsverarbeiter) → Prüfe: Pflichten Art. 28 Abs. 3 vollständig?
Unklar → Richtungserkennung über Parteienbezeichnung und Weisungsklausel
Drittlandbezug?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Nein → kein TIA erforderlich
Sub-AVs mit Drittlandexposure?
Ja → Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Pflichten vollständig übergeleitet?
Nein → nur Listenpflicht und Wechselbenachrichtigung prüfen
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Output-Template — AVV-Review-Ergebnis
Adressat: Datenschutzbeauftragter / Rechtsabteilung — Tonfall: sachlich-juristisch
AVV-Review [DATUM]
Dokument: [BEZEICHNUNG, VERSION]
Richtung: Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter
Gesamt-Risiko: ROT / ORANGE / GELB / GRUEN
Pflichtklausel-Status (Art. 28 Abs. 3 DSGVO):
| Buchstabe | Inhalt | Status | Kommentar |
|-----------|----------------------------|--------|-----------|
| lit. a | Weisungsgebundenheit | | |
| lit. b | Vertraulichkeit | | |
| lit. c | TOM Art. 32 DSGVO | | |
| lit. d | Sub-AV-Regelung | | |
| lit. e | Unterstuetzung Betr.-R. | | |
| lit. f | Unterstuetzung Art. 32-36 | | |
| lit. g | Loeschung/Rueckgabe | | |
| lit. h | Audit-Recht | | |
Drittlandtransfer: ja / nein
TIA erforderlich: ja / nein
Empfehlung: Unterzeichnen / Mit Redlines / Ablehnen
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.