name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Common Law Kompass."
Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich common-law-kompass sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- EUV, AEUV, GRCh, Rom-I/Rom-II, Brüssel Ia, LugÜ, CISG und nationales Kollisionsrecht je nach Fall.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache, Zustellung, Beweis, Vollstreckung und zwingendes Recht getrennt prüfen.
- Rechtsvergleich nur als Vergleich markieren; nicht als deutsches Recht ausgeben.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Common-Law-Fristen (Ampelraster, mit Hinweis "keine Rechtsberatung in fremder Jurisdiktion")
- Rot — Statute of Limitations (US): Vertrag regelmäßig 4–6 Jahre (state-spezifisch, z. B. UCC § 2-725 — 4 Jahre); Tort 1–3 Jahre; bei Gewährleistung Cliff vs. discovery rule prüfen.
- Rot — Limitation Act 1980 (England & Wales): Contract 6 Jahre (s. 5); deed 12 Jahre (s. 8); tort 6 Jahre, Personenschäden 3 Jahre (s. 11); concealed fraud — Verlängerung ab discovery (s. 32).
- Rot — Litigation Hold / Discovery: Bei drohendem US-Verfahren entsteht ab "reasonable anticipation of litigation" eine Aufbewahrungspflicht (Zubulake v. UBS Warburg); Verstoß = spoliation sanctions (FRCP 37(e)).
- Rot — Service of Process Ausland: HZÜ/Haager Zustellungsübereinkommen; ZRHO einhalten; Direktzustellung an deutsche Partei nur über zentrale Behörde (deutsche Vorbehalte zu Art. 10 HZÜ).
- Gelb — Brüssel Ia (VO 1215/2012): Wegen Brexit nicht mehr UK-anwendbar; Hague 2005/Hague 2019 prüfen; UK ist Haager Gerichtsstandsübereinkommen 2005 wieder Vertragspartei.
- Praxis-Tipp: US-Verfahren keine Beratung ohne local counsel; deutsche Rechtsanwälte beraten lediglich zur deutsch-rechtlichen Relevanz (z. B. Anerkennung/Vollstreckung nach §§ 328, 722 f. ZPO).