name: cl-spezial-precedent-vs-statute description: "Spezialfall Precedent gegen Statute: Verhältnis Case Law und Gesetzgebung in England und USA, ratio decidendi gegen obiter dictum, Distinguishing, Overruling. Prüfraster für Vergleich mit deutscher Methode und Beispiel-Faelle im Common Law Kompass."
Common Law: Precedent gegen Statute
Regelungs- und Quellenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
UCC § 2-201— Statute of Frauds für Warenkauf.UCC § 2-313— express warranties.UCC § 2-314— implied warranty of merchantability.Restatement (Second) of Contracts § 17— formation by bargain.Restatement (Second) of Contracts § 71— consideration.Restatement (Second) of Contracts § 90— promissory estoppel.CISG Art. 14— Angebot.CISG Art. 18— Annahme.CISG Art. 25— wesentliche Vertragsverletzung.CISG Art. 35— Vertragsmaessigkeit der Ware.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: England Limitation Act 1980 (6 Jahre Contract, 6 Jahre Tort), US-Statutes of Limitations einzelstaatlich (oft 3-6 Jahre), ICC-Schiedsverfahren Antwort 30 Tage.
- Tragende Normen verifizieren: Englisches Recht (Common Law / Equity), US-Recht (Restatements, UCC), Vergleich BGB-System, IPR-Anknüpfung (Rom I, Rom II), HCCH-Konventionen, New Yorker Übereinkommen (Schiedssprüche) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit US/UK-Bezug, Solicitor, Barrister, US-Attorney, deutscher Anwalt, Schiedsgericht (ICC, LCIA, ICDR), High Court, Court of Appeal.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Letter of Engagement, Statement of Claim / Particulars of Claim, Defence, Affidavit, Witness Statement, Discovery/Disclosure, Settlement Agreement — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Common Law: Precedent gegen Statute
- Normen-/Quellenanker: USA.
Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
- Rolle und Ziel: Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
- Sachverhalt: Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
- Fristen: Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
- Unterlagen: Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
- Format: Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
- Sachverhalt fixieren - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
- Rechtliche Einordnung - einschlaegige Normen, zuständige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
- Prüfung im Gutachtenstil - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
- Handlungsempfehlung - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.