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Dienstunfall und WDB: prüft § 27 SVG, Kausalitätsmaßstab, Leistungsarten und Verfahren. Norm-/Quellenanker: SVG §§ 27–38, SGB XIV im Bundeswehrrecht Wehrrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: bwbes-neu-007-soldatenversorgung-dienstunfall-wehrdienstbeschaed description: "Dienstunfall und WDB: prüft § 27 SVG, Kausalitätsmaßstab, Leistungsarten und Verfahren. Norm-/Quellenanker: SVG §§ 27–38, SGB XIV im Bundeswehrrecht Wehrrecht."

Soldatenversorgung: Dienstunfall und Wehrdienstbeschädigung

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Soldatenversorgung: Dienstunfall und Wehrdienstbeschädigung

  • Normen-/Quellenanker: SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
  • Entscheidende Weiche: Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
  • Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

Fachlicher Kontext

Eine WDB liegt vor, wenn ein Soldat durch wehrdienstliche Verrichtung einen Körperschaden erleidet (§ 27 SVG). Kausalitätsmaßstab: 'hinreichende Wahrscheinlichkeit' (> 50%). Bei Auslandseinsätzen: erleichterte Kausalitätsvermutung.

Das Verfahren ist komplex: BAPersBw, Versorgungsämter, ggf. Sozialgerichte.

Einschlägige Normen und Quellen

  • § 27 SVG — Wehrdienstbeschädigung
  • §§ 30–38 SVG — Versorgungsleistungen
  • §§ 63a–63h SVG — Einsatzversorgung
  • SGB XIV — Soziales Entschädigungsrecht (ab 2024)
  • OEG — Opferentschädigungsgesetz (Abgrenzung)

Sachverhaltsaufnahme — Startfragen

  • Was ist der Schaden (körperlich, psychisch, PTBS)?
  • Wie und wann entstanden (Unfall, schleichend, Einsatz)?
  • Besteht Zusammenhang mit Wehrdienst?
  • Welche Leistungen beansprucht (Ausgleich, Rente, Heilbehandlung)?
  • WDB bereits anerkannt oder streitig?
  • Gutachterlicher Streit über Kausalität?

Prüf- und Arbeitslogik

Schritt 1 — Tatbestand WDB § 27 SVG

Schädigungsfolge: körperliche, seelische oder geistige Gesundheitsstörung. Wehrdienstliche Verrichtung: Ausübung des Wehrdienstes oder damit zusammenhängende Tätigkeit. Kausalität: 'hinreichende Wahrscheinlichkeit'. Ausschluss: vorsätzliche Selbstschädigung.

Schritt 2 — Kausalitätsprüfung

Vollbeweis für Schaden; Wahrscheinlichkeitsbeweis für Kausalität. Gutachten: BwKrhs, externer Gutachter. Gegengutachten bei Ablehnung beauftragen. Vorerkrankungen: Mitverursachung ausreichend (§ 27 Abs. 3 SVG).

Schritt 3 — Leistungsarten SVG

§ 85 SVG: Ausgleich/Rente nach MdE. Grundrente §§ 30 ff. SVG analog BVG. Heilbehandlung kostenlos. Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage bei hohem GdS.

Schritt 4 — Verfahren und Rechtsbehelfe

Antrag: BAPersBw Versorgungsreferat. Gutachtenverfahren, Recht auf Gegengutachten. Widerspruch 1 Monat. Klage: Sozialgericht (seit SGB XIV 2024 prüfen).

Arbeitsergebnisse

Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:

  • Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)

  • Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten

  • Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch

  • Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)

  • Dokumentenanforderungsliste

  • Nächster Schritt mit konkreter Frist

  • Prüfschema: WDB § 27 SVG (Schaden → Tätigkeit → Kausalität)

  • Checkliste: Unterlagen WDB-Antrag

  • Tabelle: Leistungsarten nach SVG und MdE-Graden

Qualitätsgate

Vor Ausgabe prüfen:

  • Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
  • Offene Tatsachen als [offen: ...] markiert?
  • Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
  • Beweislastverteilung geklärt?
  • Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?
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