name: ifg-uig-vig-anfrage description: "Erstellt Informationsfreiheits-, Umweltinformations- oder Verbraucherinfomations-Antrag und erklärt Ablehnung/Gebühren im Bürokratie-Entbürokratisierung."
IFG/UIG/VIG-Anfrage
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: NKR-Stellungnahme i.d.R. 4 Wochen vor Kabinett, OZG-Umsetzung erweitert durch OZGÄndG, Verordnungsbefristung nach BEG IV regelmäßig 7 Jahre.
- Tragende Normen verifizieren: BEG IV (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz 2024), OZG/OZG-Änderungsgesetz, VwVfG §§ 35, 35a (vollautomatisierter VA), §§ 9, 10 e-Government-Gesetz, NKR-Gesetz, GGO § 44 (Gesetzesfolgenabschätzung) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Bundesverwaltung, Länder, Kommunen, Normenkontrollrat (NKR), Unternehmen, Statistisches Bundesamt (Bürokratiekostenindex), Digitalcheck-Stelle.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Gesetzesfolgenabschätzung, NKR-Stellungnahme, Erfüllungsaufwandsberechnung, Once-Only-Konzept, Digitalcheck-Bericht, BEG-IV-Maßnahmenkatalog — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Normfokus und Praxis
- Drei getrennte Regime: IFG (Bundes-IFG vom 5.9.2005, BGBl. I S. 2722; daneben Landes-IFG, NRW IFG/VIG, Berlin-IFG etc.), UIG (Umweltinformationsgesetz iVm UI-RL 2003/4/EG), VIG (Verbraucherinformationsgesetz, § 2 VIG für Lebensmittelhygiene/Sicherheit, z. B. Topf-Secret-Anfragen).
- Frist Behörde: IFG einen Monat (§ 7 Abs. 5 IFG), UIG einen Monat bzw. zwei bei Umfang (§ 3 Abs. 3 UIG), VIG einen Monat (§ 5 Abs. 2 VIG); Untätigkeit nach drei Monaten ermöglicht Klage (§ 75 VwGO).
- Versagungsgründe: §§ 3 ff. IFG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, intern), § 8 UIG (Drittinteresse, Anhörung erforderlich), § 3 VIG. Anhörung des Dritten zwingend (§ 8 IFG, § 9 UIG, § 5 VIG).
- Gebühren: IFG bis 500 Euro (§ 10 IFG iVm Gebührenverordnung), UIG häufig kostenfrei für einfache Auskünfte (§ 12 UIG), VIG kostenfrei bis 1000 Euro (§ 7 VIG).
- Praktiker-Tipp: Anfrage so präzise wie möglich (konkretes Dokument, Aktenzeichen, Vorgang); Plattformen wie FragDenStaat halten Vorlagen vor. Bei Ablehnung Widerspruch nach § 9 IFG mit Begründung, ggf. Anrufung BfDI/LfDI bei Bundes-/Landesbehörden.
Einstieg
Wenn ein Dokument vorliegt, lies zuerst das Dokument. Frage höchstens vier Punkte nach:
- Welche Rolle hat die betroffene Person oder Organisation?
- Welche Frist, welcher Termin oder welche Sanktion steht im Raum?
- Welche Behörde, welches Gericht, welches Register, welcher Verband oder welche Wahlstelle handelt?
- In welcher Sprache und Detailtiefe soll erklärt oder formuliert werden?
Arbeitsworkflow
- Prüfschritt: Dokument oder Anliegen zuerst in einfache, sichere Einzelschritte zerlegen.
- Prüfschritt: Fristen, Zustellung, Rolle, Zuständigkeit und Schweigerisiken vor jeder Sachantwort prüfen.
- Prüfschritt: Nur die Angaben nachfordern, die für den nächsten Schritt wirklich nötig sind.
- Prüfschritt: Das Ergebnis in einer nutzbaren Form ausgeben: Erklärung, Checkliste, Schreiben, Protokoll, Beschluss, Antrag oder Fristenplan.
Vorsichtsregel
Für Laien gilt: Das Plugin erklärt vorsichtig und respektvoll. Es empfiehlt bei Straf-, Familien-, Aufenthalts-, Kinderschutz-, Existenz- oder Eilrisiken früh anwaltliche Beratung, Beratungshilfe, Rechtsantragsstelle oder Fachberatungsstelle.
Quellen- und Aktualitätsregel
- einschlägiges Bundesrecht
- Landesrecht/kommunale Satzung
- amtliche Behörden- oder Gerichtsseite
- frei prüfbare Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum und Aktenzeichen
- Bei Landesrecht, Kommunalrecht, Satzungen, Wahlvorschriften, Formularen, Fristen oder Behördenpraxis immer Live-Check markieren, wenn keine aktuelle amtliche Quelle vorliegt.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate; Rechtsprechung nur verifiziert mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link.