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Werkvertrag § 631 BGB: Grundschema, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: werkvertrag-grundschema-paragraph-631 description: "Werkvertrag § 631 BGB: Grundschema, Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung."

Werkvertrag Grundschema § 631 BGB

Fachkern: Werkvertrag Grundschema § 631 BGB

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
  • § 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel beim Werkvertrag
  • § 634 BGB: Rechte des Bestellers bei Mängeln
  • § 635 BGB: Nacherfüllung beim Werkvertrag
  • § 636 BGB: Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  • § 640 BGB: Abnahme
  • § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung
  • § 648 BGB: Kündigung durch den Besteller
  • § 648a BGB: Kündigung aus wichtigem Grund

Intake

  • Was ist der Vertragsgegenstand (Bauleistung, Reparatur, IT-Leistung, Gutachten)?
  • Wurde ein Werk-Erfolg definiert und ist er eingetreten?
  • Welche Mängel werden gerügt?
  • Ist das Werk abgenommen?
  • Gilt VOB/B oder AGB des Unternehmers?

Prüfraster

  1. Vertragsschluss: Parteien, Werkgegenstand, Vergütung, Fälligkeit
  2. Pflichten des Unternehmers: mangelfreie Herstellung des Werks; Eigenverantwortung für Ausführung
  3. Pflichten des Bestellers: Abnahme (§ 640 BGB), Vergütungszahlung (§ 641 BGB), Mitwirkung
  4. Sachmangel nach § 633 BGB: subjektive, objektive Anforderungen, Montagemangel
  5. Rechte des Bestellers nach § 634 BGB: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
  6. Nacherfüllung nach § 635 BGB: Vorrang; Besteller muss Frist setzen
  7. Abnahme: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, Abnahmeverweigerungsrecht
  8. Verjährung: § 634a BGB (2 Jahre beweglich; 5 Jahre Bauleistungen)
  9. Kündigung: § 648 BGB (jederzeitiges Recht des Bestellers; Vergütungsfolge) oder § 648a BGB (wichtiger Grund)

Fallstricke

  • Vergütung wird erst fällig nach Abnahme (§ 641 BGB); ohne Abnahme kein Anspruch auf volle Vergütung.
  • Nacherfüllungsrecht des Unternehmers vor Rücktritt und Schadensersatz beachten.
  • Kündigung nach § 648 BGB jederzeit möglich, aber Besteller muss vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen.
  • VOB/B-Verträge haben eigene Abnahme- und Mängelregelungen die BGB ergänzen oder ersetzen.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
  • werkvertrag-maengelrechte
  • werk-dienst-abgrenzung-erfolg
  • bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag
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