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Prüft Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestand und Schutzzweck.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2 description: "Prüft Schutzgesetzverletzung § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetz-Eigenschaft, Tatbestand und Schutzzweck."

Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB

Fachkern: Deliktsrecht: Schutzgesetz § 823 Abs. 2 BGB

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • § 823 Abs. 2 BGB: Haftung bei Verletzung eines Schutzgesetzes
  • § 134 BGB: Nichtigkeit bei Gesetzesverstoß (parallele Frage)
  • StGB-Tatbestände als Schutzgesetze: §§ 242 (Diebstahl), 263 (Betrug), 266 (Untreue) StGB
  • Art. 32 DSGVO als Schutzgesetz (umstritten; Tendenz BGH: ja)
  • Straßenverkehrsgesetz und weitere Sicherheitsgesetze als Schutzgesetze

Intake

  • Welche gesetzliche Norm soll als Schutzgesetz herangezogen werden?
  • Dient die Norm zumindest auch dem Schutz des individuellen Geschädigten?
  • Hat der Schädiger den Tatbestand der Schutznorm erfüllt?
  • Ist der eingetretene Schaden vom Schutzzweck der Norm erfasst?
  • Liegt Verschulden bezüglich der Schutznormverletzung vor?

Prüfraster

  1. Schutzgesetz-Eigenschaft: Norm muss zumindest auch individuellen Schutz bezwecken
  2. Tatbestand der Schutznorm verwirklicht: vollständige Subsumtion unter die Schutznorm
  3. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich der Schutznormverletzung
  4. Schutzzweckzusammenhang: eingetretener Schaden muss im Schutzbereich der Norm liegen
  5. Kausalität: Schutznormverletzung hat Schaden verursacht
  6. Schaden nach §§ 249 ff. BGB
  7. Mitverschulden nach § 254 BGB
  8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB; strafrechtliche Verjährung getrennt prüfen

Fallstricke

  • Reine Ordnungsvorschriften ohne individuellen Schutzcharakter sind keine Schutzgesetze.
  • Schutzzweckzusammenhang muss für jeden Schadensposten einzeln geprüft werden.
  • DSGVO Art. 32 als Schutzgesetz ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt.
  • Tatbestandsverwirklichung der Schutznorm muss vollständig geprüft werden (keine verkürzte Prüfung).

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • deliktsrecht-paragraph-823-1
  • deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
  • delikt-verkehrspflicht-digital
  • workflow-anspruchslandkarte

Quellen

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