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Prüft Organisationspflichten im Deliktsrecht: § 831 BGB, § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht und organschaftliche Haftung im BGB BT: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: delikt-organisationspflicht-psychische description: "Prüft Organisationspflichten im Deliktsrecht: § 831 BGB, § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht und organschaftliche Haftung im BGB BT."

Delikt: Organisationspflicht

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Fachkern: Delikt: Organisationspflicht

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Zweck

Organisationsverschulden und Verkehrssicherungspflichten im Deliktsrecht prüfen: Haftung des Unternehmens für Organisationsdefizite nach § 823 Abs. 1 BGB und § 831 BGB.

Normanker

  • § 823 Abs. 1 BGB: Verkehrssicherungspflicht als Bestandteil des allgemeinen Deliktsrechts
  • § 831 BGB: Haftung für den Verrichtungsgehilfen (Exkulpationsmöglichkeit)
  • § 840 BGB: gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Schädiger
  • § 31 BGB: Haftung des Vereins/der juristischen Person für Organmitglieder
  • § 278 BGB: Erfüllungsgehilfenhaftung (Abgrenzung zu § 831 BGB)
  • BGH-Rechtsprechung zu Organisationsverschulden: nur nach Live-Prüfung zitieren

Intake

  • Wer hat die schädigende Handlung begangen: Organ, leitender Mitarbeiter oder einfacher Verrichtungsgehilfe?
  • Welche Organisations- und Aufsichtspflichten hatte das Unternehmen?
  • Kann das Unternehmen nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet werden (Sorgfalt bei Auswahl und Überwachung)?
  • Liegt ein Organisationsdefizit vor (fehlende Dokumentation, Schulung, Kontrollen)?
  • Sind mehrere juristische Personen oder natürliche Personen beteiligt?

Prüfraster

  1. Schädiger-Identifikation: natürliche Person, Organ (§ 31 BGB) oder Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB)?
  2. Bei Organ: § 31 BGB-Haftung der juristischen Person für Organe ohne Exkulpationsmöglichkeit
  3. Bei Verrichtungsgehilfe: § 831 Abs. 1 BGB-Haftung, Exkulpation nach Satz 2 (sorgfältige Auswahl, Überwachung, Ausrüstung)
  4. Verkehrssicherungspflichten nach § 823 Abs. 1 BGB: Umfang und Inhalt der Pflichten
  5. Organisationsverschulden: Hat das Unternehmen notwendige Strukturen, Schulungen, Kontrollen eingerichtet?
  6. Kausalität zwischen Organisationsdefizit und Schaden
  7. Gesamtschuldnerische Haftung nach § 840 BGB
  8. § 278 BGB als Alternative bei vertraglicher Grundlage

Fallstricke

  • § 31 BGB erfasst alle Personen, die zur selbstständigen Leitung eines Teils der Unternehmenstätigkeit berufen sind (erweiterter Organbegriff).
  • Exkulpation nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt sorgfältige Auswahl, Anleitung und Überwachung voraus.
  • Organisationspflichten können sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (z.B. Arbeitssicherheitsrecht).
  • Beweislast für Exkulpation liegt beim Geschäftsherrn.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Qualitätsregeln

  • § 31 BGB und § 831 BGB immer klar voneinander trennen.
  • Exkulpationsvoraussetzungen für § 831 BGB vollständig auflisten.
  • Parallele vertragliche Haftung nach § 278 BGB prüfen.

Anschluss-Skills

  • deliktsrecht-haftung-für-verrichtungen-paragraph-831
  • produzentenhaftung-und-verkehrssicherung
  • delikt-verkehrspflicht-digital
  • delikt-vertrag-konkurrenz

Quellen

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