name: bt-vertragsentwurf-modellvertrag description: "Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle."
BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag
Fachkern: BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- §§ 241 ff. BGB: Schuldverhältnis und Nebenpflichten
- §§ 305–310 BGB: AGB-Recht, Einbeziehung, Inhaltskontrolle
- §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag
- §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag
- §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag
- §§ 662 ff. BGB: Auftrag
- § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag
- §§ 312 ff. BGB: Verbrauchervertragsrecht, Fernabsatz, Widerruf
Intake
- Welcher Vertragstyp soll entworfen oder geprüft werden?
- Handelt es sich um ein B2B- oder B2C-Verhältnis (AGB-Kontrolle relevant)?
- Welche Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten sollen geregelt werden?
- Bestehen gesetzliche Formvorgaben (§ 311b BGB, § 550 BGB, § 578 BGB)?
- Welche Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse sind gewünscht?
- Gibt es Fernabsatz- oder Haustürgeschäftselemente?
Prüfraster
- Vertragstyp-Identifikation und anwendbare Normen bestimmen
- Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form, AGB-Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB
- Hauptleistungspflichten vollständig und eindeutig formulieren
- Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB: Informations-, Schutz- und Aufklärungspflichten
- Gewährleistungsregelungen: gesetzliche Ansprüche, Verkürzungen, § 309 Nr. 8 BGB
- Haftungsbeschränkungen: § 309 Nr. 7 BGB, § 307 BGB Generalklausel
- Laufzeit, Kündigung und Verlängerungsklauseln
- Fernabsatz- und Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB bei Verbraucherverträgen
Fallstricke
- Gewährleistungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern sind nach § 309 Nr. 8 BGB weitgehend unwirksam.
- Überraschende Klauseln nach § 305c BGB werden nicht Vertragsbestandteil.
- Zu kurze Mängelrügefristen können bei Bauwerken gegen § 309 Nr. 8 BGB verstoßen.
- Formvorschriften (Schriftform, notarielle Beurkundung) müssen explizit geprüft werden.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
- vertragstypen-mischvertrag-router
- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
- bt-fristen-erklaerungen-zugang