bt-vertragsentwurf-modellvertrag

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Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/6/2026

name: bt-vertragsentwurf-modellvertrag description: "Erstellt und prüft Vertragsentwürfe im Schuldrecht BT: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Auftrag und AGB-Schnittstelle."

BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag

Fachkern: BT-Vertragsentwurf und Modellvertrag

  • Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
  • Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
  • Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

Normanker

  • §§ 241 ff. BGB: Schuldverhältnis und Nebenpflichten
  • §§ 305–310 BGB: AGB-Recht, Einbeziehung, Inhaltskontrolle
  • §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag
  • §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag
  • §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag
  • §§ 662 ff. BGB: Auftrag
  • § 675 BGB: Geschäftsbesorgungsvertrag
  • §§ 312 ff. BGB: Verbrauchervertragsrecht, Fernabsatz, Widerruf

Intake

  • Welcher Vertragstyp soll entworfen oder geprüft werden?
  • Handelt es sich um ein B2B- oder B2C-Verhältnis (AGB-Kontrolle relevant)?
  • Welche Hauptleistungspflichten und Nebenpflichten sollen geregelt werden?
  • Bestehen gesetzliche Formvorgaben (§ 311b BGB, § 550 BGB, § 578 BGB)?
  • Welche Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse sind gewünscht?
  • Gibt es Fernabsatz- oder Haustürgeschäftselemente?

Prüfraster

  1. Vertragstyp-Identifikation und anwendbare Normen bestimmen
  2. Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Form, AGB-Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB
  3. Hauptleistungspflichten vollständig und eindeutig formulieren
  4. Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB: Informations-, Schutz- und Aufklärungspflichten
  5. Gewährleistungsregelungen: gesetzliche Ansprüche, Verkürzungen, § 309 Nr. 8 BGB
  6. Haftungsbeschränkungen: § 309 Nr. 7 BGB, § 307 BGB Generalklausel
  7. Laufzeit, Kündigung und Verlängerungsklauseln
  8. Fernabsatz- und Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB bei Verbraucherverträgen

Fallstricke

  • Gewährleistungsausschlüsse gegenüber Verbrauchern sind nach § 309 Nr. 8 BGB weitgehend unwirksam.
  • Überraschende Klauseln nach § 305c BGB werden nicht Vertragsbestandteil.
  • Zu kurze Mängelrügefristen können bei Bauwerken gegen § 309 Nr. 8 BGB verstoßen.
  • Formvorschriften (Schriftform, notarielle Beurkundung) müssen explizit geprüft werden.

Stoppschilder

  • Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
  • Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
  • Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
  • Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

Anschluss-Skills

  • schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb
  • vertragstypen-mischvertrag-router
  • kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
  • bt-fristen-erklaerungen-zugang
Install via CLI
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