name: bauvertrag-und-verbraucherbauvertrag description: "Prüft Bauvertrag §§ 650a ff. BGB, Verbraucherbauvertrag, Abnahme, Mängel und Vergütung."
Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
Fachkern: Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
- Normen-/Quellenanker: BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- Entscheidende Weiche: Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Normanker
- §§ 650a–650v BGB: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag
- §§ 631–650 BGB: allgemeines Werkvertragsrecht als Basis
- § 640 BGB: Abnahme und Abnahmepflicht
- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung
- § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers
- § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen
- § 650e BGB: Sicherungshypothek des Unternehmers
- § 650f BGB: Bauhandwerkersicherheit
- §§ 650i–650n BGB: Verbraucherbauvertrag (Informationspflichten, Widerrufsrecht)
- VOB/B als ergänzendes Regelwerk (nur wenn vereinbart)
Intake
- Handelt es sich um einen einfachen Bauvertrag oder einen Verbraucherbauvertrag?
- Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen worden?
- Welche Leistungspflichten wurden vereinbart und welche Abweichungen sind eingetreten?
- Wurde die Abnahme erklärt oder verweigert; liegen Mängel vor?
- Gibt es Anordnungen des Bestellers nach § 650b BGB und wie wurde die Vergütung angepasst?
- Welche Sicherheiten wurden gestellt oder gefordert?
- Bestehen Kündigungsrechte nach § 648 oder § 648a BGB?
Prüfraster
- Vertragstyp: Bauvertrag (§ 650a BGB), Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) oder allgemeiner Werkvertrag?
- VOB/B-Einbeziehung und AGB-Wirksamkeit nach §§ 305 ff. BGB prüfen
- Abnahme: ordnungsgemäße Erklärung, fiktive Abnahme, verweigerte Abnahme mit Mängelrüge
- Mängel: Sachmangel nach § 633 BGB, Nacherfüllungspflicht, Fristsetzung
- Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650c BGB
- Sicherungshypothek (§ 650e BGB) und Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB) prüfen
- Kündigung: freie Kündigung (§ 648 BGB), außerordentliche Kündigung (§ 648a BGB)
- Verjährung der Mängelrechte: § 634a BGB (5 Jahre bei Bauwerken)
Fallstricke
- Beim Verbraucherbauvertrag gelten strenge Informationspflichten und ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB.
- Die fiktive Abnahme setzt eine ordnungsgemäße Fristsetzung voraus.
- Vergütungsanpassung nach § 650c BGB muss rechtzeitig geltend gemacht werden.
- VOB/B-Klauseln können gegenüber Verbrauchern als AGB unwirksam sein.
Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
Anschluss-Skills
- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
- werkvertrag-maengelrechte
- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung