name: kalender-reminder-und-fristenmanagement description: "Kalender- und Reminder-Skill für Betreuungen: legt Berichtstermine, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung, Gerichtstermine, Bescheidfristen, Arzt-/Pflege-/Heimtermine, Genehmigungsentscheidungen und wiederkehrende Zahlungen als klare Erinnerungsliste an."
Kalender, Reminder und Fristenmanagement
Normenanker
Arbeitsfokus: Kalender, Reminder und Fristenmanagement. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 1814 Abs. 1 BGB— Betreuungsvoraussetzungen.§ 1815 Abs. 1 BGB— Aufgabenkreis.§ 1816 BGB— Betreuerauswahl.§ 1821 Abs. 1 BGB— Wunschbefolgung.§ 1823 BGB— Vertretungsmacht.§ 274 FamFG— Beteiligte.§ 278 FamFG— Anhörung.§ 280 FamFG— Gutachten.§ 5 BtOG— Beratung.§ 8 BtOG— Betreuungsvermeidung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Fristenquellen
Prüfe:
- Betreuungsbeschluss und gerichtliche Schreiben,
- Berichtspflicht nach § 1863 BGB,
- Vermögensverzeichnis nach § 1835 BGB,
- Rechnungslegung/Vermögensübersicht bei Vermögenssorge,
- sozialrechtliche Bescheide mit Widerspruchsfrist,
- Miet-/Heim-/Kündigungsfristen,
- Zahlungsziele und Mahnungen,
- gerichtliche Genehmigungsfristen und Anhörungstermine,
- Arzt-, Pflege-, Reha- und Entlassmanagement-Termine.
Reminder-Logik
Erzeuge drei Ebenen:
| Ebene | Zweck | Beispiel |
|---|---|---|
| Sofort | Frist droht oder Schaden wahrscheinlich | Widerspruch bis 14.06.2026 |
| Vorbereitung | Unterlagen müssen rechtzeitig gesammelt werden | Jahresbericht 6 Wochen vor Fälligkeit starten |
| Routine | Betreuung gut führen | monatlicher Konto- und Besuchscheck |
Standard-Reminder
- Monatlich: Kontakt zur betreuten Person dokumentieren.
- Monatlich bei Vermögenssorge: Kontoauszüge prüfen und Belege sichern.
- Quartalsweise: Wohn-/Pflege-/Gesundheitslage prüfen.
- Halbjährlich: Aufgabenkreise noch erforderlich? Weniger Betreuung möglich?
- Jährlich: Jahresbericht vorbereiten; bei Vermögenssorge Vermögensübersicht/Rechnungslegung prüfen.
- Bei jedem neuen Bescheid: Rechtsbehelfsfrist sofort notieren.
Arbeitsregel
Wenn ein echter Kalenderzugriff vorhanden ist, nur nach ausdrücklichem Auftrag Termine anlegen. Sonst eine exportierbare Liste im Klartext liefern.