nicht-geringe-menge-livecheck

star 872

Betäubungsmittelrecht: Nicht geringe Menge Livecheck. Nicht geringe Menge Livecheck im Fachgebiet Betäubungsmittelrecht als geführten Arbeitsgang mit Fragen, Dokumentenlogik und Ausgabeformat bearbeiten im Betäubungsmittelrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: nicht-geringe-menge-livecheck description: "Betäubungsmittelrecht: Nicht geringe Menge Livecheck. Nicht geringe Menge Livecheck im Fachgebiet Betäubungsmittelrecht als geführten Arbeitsgang mit Fragen, Dokumentenlogik und Ausgabeformat bearbeiten im Betäubungsmittelrecht."

Nicht Geringe Menge Livecheck

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
  • Tragende Normen verifizieren: BtMG; KCanG; MedCanG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

  • § 1 BtMG — Betäubungsmittelbegriff und Anlagenbezug.
  • § 3 BtMG — Erlaubnispflicht.
  • § 29 Abs. 1 BtMG — Grundtatbestaende.
  • § 29a Abs. 1 BtMG — nicht geringe Menge/Abgabe an Minderjaehrige.
  • § 30 Abs. 1 BtMG — Verbrechenstatbestaende.
  • § 30a Abs. 1 BtMG — bewaffnete/organisierte Konstellationen.
  • § 31 BtMG — Aufklaerungshilfe.
  • § 35 BtMG — Zurueckstellung der Strafvollstreckung.
  • § 36 BtMG — Anrechnung Therapie.
  • § 94 StPO — Sicherstellung/Beschlagnahme.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

  • BtMG, BtMVV, Medizinalcannabis, Apotheken-/Arzneimittelrecht
  • Erlaubnis, Verschreibung, Substitution, Besitz/Handel, Einziehung
  • Strafrecht/OWi, Berufsrecht, Fahreignung, Aufsicht
  • EU-/internationaler Grenzverkehr live prüfen

Prüfroutine

  1. Scope: Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
  2. Zuständigkeit: Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
  3. Tatbestand: Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
  4. Rechtsfolge: Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
  5. Taktik: Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.
Install via CLI
npx skills add https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill nicht-geringe-menge-livecheck
Repository Details
star Stars 872
call_split Forks 114
navigation Branch main
article Path SKILL.md
Occupations
More from Creator