name: aktenfuehrung description: "Aktenführung: vertiefter Berufsrechts-Skill für Wirtschaftsprüfer; prüft Aktenführung im Berufsrecht für Wirtschaftsprüfer, typische Rechtsprechungslinien nur nach Live-Verifikation, Kammerpraxis, Verteidigung und nächste Handlung im Berufsrecht Wirtschaftspruefer."
Aktenführung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; BRAO §§ 113 ff., BNotO §§ 95 ff., StBerG §§ 89 ff., WPO §§ 67 ff., AnwGH, BGH (Anwaltssenat) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Aktenführung
- Normen-/Quellenanker: WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB-Prüfung, EU-Abschlussprüferrecht, APAS/WPK, Unabhängigkeit, Rotation und Qualitätskontrolle.
- Entscheidende Weiche: Prüfungsauftrag, Unabhängigkeit, Dokumentation, Wesentlichkeit, Berichterstattung, Aufsicht und Verteidigungslinie trennen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Kaltstart in fünf Schritten
- Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht?
- Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren.
- Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen.
- Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen.
- Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden?
Prüf- und Arbeitslogik
- Normenanker: WPO, Berufssatzung WP/vBP, HGB, EU-Abschlussprüferrecht, WPK/APAS-Hinweise live prüfen
- Tatsachenarbeit: sichere Tatsachen, streitige Tatsachen, fehlende Unterlagen und Beweisprobleme trennen.
- Verfahrensarbeit: Zuständigkeit, Form, Frist, Anhörung, Akteneinsicht, Dokumentationspflicht und Rechtsbehelf prüfen.
- Gegenansicht: eine ernsthafte Gegenposition formulieren und sagen, wie man sie entkräftet oder akzeptiert.
- Praxisentscheidung: nicht nur prüfen, sondern eine handhabbare nächste Handlung vorschlagen.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- §§ 1-3 WPO (Berufsaufgaben, Berufsbezeichnung)
- § 32 WPO (Bestellungsvoraussetzungen)
- § 43 WPO (Allgemeine Berufspflichten)
- § 49 WPO (Unabhängigkeit)
- § 51 WPO (Verschwiegenheit)
- § 54 WPO (Berufshaftpflicht)
- §§ 316, 319, 319a HGB (Pflichtprüfung, Inkompatibilitäten)
- §§ 322, 323 HGB (Bestätigungsvermerk, Verantwortlichkeit)
- IDW PS 200 ff. (Prüfungsstandards)
- EU-VO 537/2014 (Abschlussprüfung Unternehmen öffentl. Interesse)
Leitentscheidungen
- BGH, Urteil vom 12.03.2020 - VII ZR 236/19 (Abschlussprüferhaftung: § 332 HGB/§ 826 BGB, bewusst unrichtiges Testat)
- BGH II ZR 217/03 (Bestätigungsvermerk und Vertrauensschutz)
- EuGH C-606/19 (Unabhängigkeit Abschlussprüfer)
- BGH, Urteil vom 12.03.2020 - VII ZR 236/19 (Abschlussprüferhaftung; freie BGH-Fundstelle vor Verwendung prüfen)
- BGH WpSt (R) 1/19 (Berufsgerichtsverfahren WP)
Anwendung im Skill
- Unabhaengigkeit nach § 49 WPO und Art. 5 VO 537/2014 vor Mandatsannahme schriftlich prüfen.
- Bestaetigungsvermerk § 322 HGB darf keine versteckten Einschraenkungen enthalten; Versagung sorgfaeltig begruenden.
- IDW PS 200 ff. sind Berufsstandards, über die im Disziplinarverfahren nicht hinausgegangen werden darf.