name: betriebspruefung-02 description: "Steuerberater: betriebspruefung rollenabgrenzung - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen im Berufsrecht Steuerberater."
Steuerberater: betriebspruefung rollenabgrenzung - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen
Konkreter Berufsrechtskern: Steuerberater: betriebspruefung rollenabgrenzung - Kaltstart mit Faktenmatrix, Risikoampel und fehlenden Unterlagen
- Normenanker: StBerG, BOStB, StBVV, AO-Schnittstellen, GwG, Verschwiegenheit, Interessenkollision und berufsgerichtliches Verfahren.
- Institutionen: Steuerberaterkammer, Berufsgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung und bei Straf-/Bußgeldnähe die Ermittlungsbehörden.
- Spezialspur: Prüfungsauftrag, Unabhängigkeit, Prüfungsstandard, Wesentlichkeit und Dokumentation konkret festlegen.
- Falllösung: Baue eine Pflichtverletzungs-/Entlastungsmatrix mit Norm, Tatsache, Beleg, Verschulden, Verhältnismäßigkeit, möglicher Kammerantwort und prozessualem nächsten Schritt.
Fallweichen dieser Speziallage
- Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klären.
- Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren.
- Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen.
- Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen.
- Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden?
Prüfprogramm
- Normenanker: StBerG, BOStB, StBVV, AO, GwG, DSGVO, Kammerpraxis und Berufsgerichtsbarkeit live prüfen
- Tatsachenarbeit: Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen.
- Verfahrensarbeit: Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen.
- Gegenposition: Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet.
- Entscheidung: Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern.
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 32 StBerG— Hilfeleistung in Steuersachen.§ 33 StBerG— Befugnis der Steuerberater.§ 57 Abs. 1 StBerG— allgemeine Berufspflichten.§ 57a StBerG— Werbung.§ 64 StBerG— Gebühren.§ 67 StBerG— Handakten.§ 80 AO— Bevollmaechtigte und Beistand.§ 153 AO— Berichtigungspflicht.§ 370 AO— Steuerhinterziehung als Risikogrenze.§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB— Verschwiegenheit.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.