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Prüfe technische und organisatorische Massnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral für Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Löschkonzept Audit-Recht. berufsrechtliche KI-Debatte Seite dreizehn vierzehn.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: tom-und-zertifizierungen-pruefen description: "Prüfe technische und organisatorische Maßnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral für Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Löschkonzep..."

TOM und Zertifizierungen prüfen

Fachkern: TOM und Zertifizierungen prüfen

  • KI-/Berufsrechtsproblem (TOM und Zertifizierungen prüfen): Prüfe technische und organisatorische Maßnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral für Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Löschkonzept Audit-Recht. berufsrechtliche KI-Debatte Seite dreizehn vierzehn.
  • Normenanker: BRAO, BORA, § 203 StGB, § 204 StGB, DSGVO/BDSG, Auftragsverarbeitung, Dienstleisterregelungen der freien Berufe und prozessuale Akten-/Mandatsgeheimnisse fallbezogen prüfen.
  • Entscheidende Weiche: Anbieterbehauptung, Vertragswortlaut, technische Realität, Berufsgeheimnis, Datenschutzrolle und Strafbarkeitsrisiko auseinanderziehen.
  • Arbeitsprodukt: Anbieter-Fragenliste, Risikomatrix, Vertragsredline und Entscheidung, ob Pilot, Stop oder Nachverhandlung.
  • Hinweis: Ergebnis bleibt Vorprüfung für Kanzlei- oder Spezialberatung; keine Scheinsicherheit gegenüber Berufsrecht oder Strafrecht.

Norm und Rahmen

Berufsrechtlich verlangt die Sorgfaltspflicht bei der Dienstleisterauswahl (Abs. 2 der jeweiligen Dienstleisterregelung), dass die technische und organisatorische Sicherheit des Anbieters überzeugt. Datenschutzrechtlich präzisiert das Art. 32 DS-GVO. Die berufsrechtliche KI-Debatte 32/2025 (Seite 13) stellt klar: Die Verschlüsselung darf nicht so weit gefordert werden, dass sie die KI-Dienstleistung entwertet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die das KI-System-Inferencing unmöglich macht, ist berufsrechtlich nicht zu verlangen.

"no training" — Zentralfrage

Nach DAV S. 14 ist die Übermittlung von Mandatsdaten zu Trainingszwecken nicht von der Erforderlichkeitsschwelle des Abs. 1 gedeckt. Daher muss der Vertrag eine "no training"-Klausel enthalten — eine ausdrückliche Verpflichtung des Anbieters, eingegebene Mandatsdaten nicht zum Training des Modells zu verwenden. Bei API-Aufrufen an Drittmodelle (etwa OpenAI Azure Service) ist zusätzlich der "no training"-Status des Drittmodells nachzuweisen.

Zero Retention

Die Speicherdauer eingegebener Mandatsdaten beim Anbieter ist möglichst gering zu halten. Optimal: "Zero Retention" — die Daten werden nach der Verarbeitung sofort gelöscht (typisch 0 oder 30 Sekunden nach Abschluss der API-Anfrage). Andernfalls eine konkrete kurze Frist (24 Stunden, sieben Tage). Pauschalfristen wie "bis zu 90 Tage" sind problematisch.

Zertifizierungen

ISO 27001

Internationaler Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Mindeststandard. Prüfen: Geltungsbereich (alle relevanten Standorte und Systeme), Zertifizierungsstelle (akkreditiert), Ausstellungsdatum (höchstens drei Jahre alt), Anhang A Controls relevant.

BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)

Vom BSI entwickelter Standard für Cloud-Anbieter. Für Berufsgeheimnisträger besonders aussagekräftig, weil deutsche behördliche Standardkriterien. Es gibt Typ-1- und Typ-2-Testate; Typ 2 ist der Goldstandard.

SOC 2 Typ 2

US-Standard, oft bei US-Anbietern vorhanden. Trust Services Criteria: Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality, Privacy. Bei US-Anbietern Mindestnachweis, aber nicht spezifisch genug für deutsches Berufsrecht.

TISAX

Branchenstandard der Automobilindustrie. Für Legal-AI selten einschlägig, aber bei Mandanten aus der Automotive-Branche relevant.

EU Cloud Code of Conduct

DSGVO-spezifisches Konformitätsverfahren nach Art. 40 DS-GVO. Hilfreich, aber keine eigenständige Sicherheitszertifizierung.

Konkrete Prüfpunkte

EU-Hosting

  • Speicherort der Daten ausschließlich in EU/EWR?
  • Auch Backups in EU/EWR?
  • Verarbeitung (Inferencing) in EU/EWR?
  • Vertraglich abgesichert oder nur als Selbstauskunft?

Verschlüsselung

  • Transportverschlüsselung TLS aktuell (mindestens TLS einskommadrei)
  • Verschlüsselung im Ruhezustand (AES 256)
  • Schlüsselverwaltung: Anbieter oder Kanzlei (Bring-your-own-key)?

Zugriffskontrolle

  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle beim Anbieter
  • Audit-Logs aller Zugriffe auf Mandatsdaten
  • Vier-Augen-Prinzip bei Administratorenzugriffen
  • Mitarbeiter-Verpflichtungen (Verschwiegenheit, Background Check)

Löschkonzept

  • Auf Anforderung der Kanzlei
  • Automatisch nach Vertragsende
  • Bestätigung der Löschung durch Anbieter (Löschprotokoll)
  • Auch in Backups und Logs

Audit-Recht

  • Recht der Kanzlei zur Auditierung
  • Vorhandene Testate als Surrogat (typisch)
  • Mindestens jährliche Aktualisierung der Testate

Meldepflichten

  • Information bei Sicherheitsvorfällen (24 bis 48 Stunden)
  • Information bei Behördenanfragen
  • Information bei Subunternehmerwechsel

Prüfschema

Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

Punkt Status Ampel Bemerkung
"no training"-Klausel
Zero Retention oder kurze Frist
ISO 27001 (akt. Testat)
BSI C5 (Typ 2 bevorzugt)
SOC 2 Typ 2
EU-Hosting vertraglich
Verschlüsselung TLS plus Rest
Audit-Logs
Löschkonzept
Meldepflicht Sicherheitsvorfall
Audit-Recht

Typische Lücken

  • "Wir nehmen Sicherheit ernst" ohne Zertifikat
  • ISO-Zertifikat nur für Hauptsitz, nicht für Verarbeitungsstandort
  • Trust Center mit Versprechen, die nicht im Vertrag stehen
  • Löschung nur "auf Anforderung", keine automatische
  • Keine "no training"-Klausel für das verwendete Modell

Aktuelle Rechtsprechung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Zentrale Normen (Paragrafenkette)

  • Art. 32 DSGVO — Technische und organisatorische Maßnahmen; Stand der Technik
  • Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO — TOM-Anlage als Pflichtbestandteil der AVV
  • Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bußgeld bei Verstoß gegen Art. 32: bis 10 Mio. EUR oder 2 %

Triage zu Beginn

  1. Liegt eine aktuelle TOM-Anlage (mit Datum) zum Vertrag vor?
  2. Ist eine ISO-27001-Zertifizierung vorhanden und aktuell (nicht älter als 12 Monate)?
  3. Bei Cloud-Anbieter: BSI C5 Typ 2 Testat vorhanden?
  4. Sind "no training" und Zero-Retention-Regelungen in den TOMs enthalten?
  5. Gibt es ein Audit-Recht der Kanzlei?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.

Konstellation Empfohlener Weg
Standard — TOM-Abschnitt im Vertrag bewerten Checkliste Art. 32 DSGVO; Template unten
Variante A — Zertifizierung ISO 27001 vorhanden Zertifikat prüfen ob aktuell; Scope-Abdeckung beachten
Variante B — keine TOM-Anlage vorhanden Ergaenzung fordern; Muster-TOM-Anlage als Verhandlungsgrundlage
Variante C — Hochrisiko-Verarbeitung Erweiterte TOM-Anforderungen; ggf. Pen-Test-Pflicht vereinbaren

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.

Output-Template — TOM-Prüfvermerk

Adressat: Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch

TOM-Prüfvermerk [DATUM]
Anbieter: [NAME] | Vertrag: [DOKUMENT, VERSION]

Prüfpunkt 1: TOM-Anlage
Vorhanden: ja / nein | Datum: [DATUM]
Verschlüsselung (Transport/Ruhezustand): [TLS 1.3 / AES-256 / unklar]
Zugangskontrolle / RBAC: [beschrieben / nicht beschrieben]
Löschkonzept: [beschrieben / nicht beschrieben]

Prüfpunkt 2: Zertifizierungen
ISO 27001: [vorhanden / nicht vorhanden] | Gültigkeit: [DATUM]
BSI C5 Typ 2: [vorhanden / nicht vorhanden]
SOC 2 Typ 2: [vorhanden / nicht vorhanden]

Prüfpunkt 3: Berufsrechtliche TOM-Besonderheiten
No-training-Klausel: [vorhanden / Lücke]
Zero-Retention: [vorhanden / Lücke]
EU-Hosting-Zusicherung: [vorhanden / Lücke]
Audit-Recht Kanzlei: [vorhanden / Lücke]

Ergebnis
Ampel TOM/Zertifizierungen: GRUEN / GELB / ROT
Luecken: [BESCHREIBUNG]

--- vor Versand klären ---

  1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
  2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
  3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
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