name: tom-und-zertifizierungen-pruefen description: "Prüfe technische und organisatorische Maßnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral für Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Löschkonzep..."
TOM und Zertifizierungen prüfen
Fachkern: TOM und Zertifizierungen prüfen
- KI-/Berufsrechtsproblem (TOM und Zertifizierungen prüfen): Prüfe technische und organisatorische Maßnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral für Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Löschkonzept Audit-Recht. berufsrechtliche KI-Debatte Seite dreizehn vierzehn.
- Normenanker: BRAO, BORA, § 203 StGB, § 204 StGB, DSGVO/BDSG, Auftragsverarbeitung, Dienstleisterregelungen der freien Berufe und prozessuale Akten-/Mandatsgeheimnisse fallbezogen prüfen.
- Entscheidende Weiche: Anbieterbehauptung, Vertragswortlaut, technische Realität, Berufsgeheimnis, Datenschutzrolle und Strafbarkeitsrisiko auseinanderziehen.
- Arbeitsprodukt: Anbieter-Fragenliste, Risikomatrix, Vertragsredline und Entscheidung, ob Pilot, Stop oder Nachverhandlung.
- Hinweis: Ergebnis bleibt Vorprüfung für Kanzlei- oder Spezialberatung; keine Scheinsicherheit gegenüber Berufsrecht oder Strafrecht.
Norm und Rahmen
Berufsrechtlich verlangt die Sorgfaltspflicht bei der Dienstleisterauswahl (Abs. 2 der jeweiligen Dienstleisterregelung), dass die technische und organisatorische Sicherheit des Anbieters überzeugt. Datenschutzrechtlich präzisiert das Art. 32 DS-GVO. Die berufsrechtliche KI-Debatte 32/2025 (Seite 13) stellt klar: Die Verschlüsselung darf nicht so weit gefordert werden, dass sie die KI-Dienstleistung entwertet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die das KI-System-Inferencing unmöglich macht, ist berufsrechtlich nicht zu verlangen.
"no training" — Zentralfrage
Nach DAV S. 14 ist die Übermittlung von Mandatsdaten zu Trainingszwecken nicht von der Erforderlichkeitsschwelle des Abs. 1 gedeckt. Daher muss der Vertrag eine "no training"-Klausel enthalten — eine ausdrückliche Verpflichtung des Anbieters, eingegebene Mandatsdaten nicht zum Training des Modells zu verwenden. Bei API-Aufrufen an Drittmodelle (etwa OpenAI Azure Service) ist zusätzlich der "no training"-Status des Drittmodells nachzuweisen.
Zero Retention
Die Speicherdauer eingegebener Mandatsdaten beim Anbieter ist möglichst gering zu halten. Optimal: "Zero Retention" — die Daten werden nach der Verarbeitung sofort gelöscht (typisch 0 oder 30 Sekunden nach Abschluss der API-Anfrage). Andernfalls eine konkrete kurze Frist (24 Stunden, sieben Tage). Pauschalfristen wie "bis zu 90 Tage" sind problematisch.
Zertifizierungen
ISO 27001
Internationaler Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Mindeststandard. Prüfen: Geltungsbereich (alle relevanten Standorte und Systeme), Zertifizierungsstelle (akkreditiert), Ausstellungsdatum (höchstens drei Jahre alt), Anhang A Controls relevant.
BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)
Vom BSI entwickelter Standard für Cloud-Anbieter. Für Berufsgeheimnisträger besonders aussagekräftig, weil deutsche behördliche Standardkriterien. Es gibt Typ-1- und Typ-2-Testate; Typ 2 ist der Goldstandard.
SOC 2 Typ 2
US-Standard, oft bei US-Anbietern vorhanden. Trust Services Criteria: Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality, Privacy. Bei US-Anbietern Mindestnachweis, aber nicht spezifisch genug für deutsches Berufsrecht.
TISAX
Branchenstandard der Automobilindustrie. Für Legal-AI selten einschlägig, aber bei Mandanten aus der Automotive-Branche relevant.
EU Cloud Code of Conduct
DSGVO-spezifisches Konformitätsverfahren nach Art. 40 DS-GVO. Hilfreich, aber keine eigenständige Sicherheitszertifizierung.
Konkrete Prüfpunkte
EU-Hosting
- Speicherort der Daten ausschließlich in EU/EWR?
- Auch Backups in EU/EWR?
- Verarbeitung (Inferencing) in EU/EWR?
- Vertraglich abgesichert oder nur als Selbstauskunft?
Verschlüsselung
- Transportverschlüsselung TLS aktuell (mindestens TLS einskommadrei)
- Verschlüsselung im Ruhezustand (AES 256)
- Schlüsselverwaltung: Anbieter oder Kanzlei (Bring-your-own-key)?
Zugriffskontrolle
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle beim Anbieter
- Audit-Logs aller Zugriffe auf Mandatsdaten
- Vier-Augen-Prinzip bei Administratorenzugriffen
- Mitarbeiter-Verpflichtungen (Verschwiegenheit, Background Check)
Löschkonzept
- Auf Anforderung der Kanzlei
- Automatisch nach Vertragsende
- Bestätigung der Löschung durch Anbieter (Löschprotokoll)
- Auch in Backups und Logs
Audit-Recht
- Recht der Kanzlei zur Auditierung
- Vorhandene Testate als Surrogat (typisch)
- Mindestens jährliche Aktualisierung der Testate
Meldepflichten
- Information bei Sicherheitsvorfällen (24 bis 48 Stunden)
- Information bei Behördenanfragen
- Information bei Subunternehmerwechsel
Prüfschema
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Punkt | Status | Ampel | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| "no training"-Klausel | |||
| Zero Retention oder kurze Frist | |||
| ISO 27001 (akt. Testat) | |||
| BSI C5 (Typ 2 bevorzugt) | |||
| SOC 2 Typ 2 | |||
| EU-Hosting vertraglich | |||
| Verschlüsselung TLS plus Rest | |||
| Audit-Logs | |||
| Löschkonzept | |||
| Meldepflicht Sicherheitsvorfall | |||
| Audit-Recht |
Typische Lücken
- "Wir nehmen Sicherheit ernst" ohne Zertifikat
- ISO-Zertifikat nur für Hauptsitz, nicht für Verarbeitungsstandort
- Trust Center mit Versprechen, die nicht im Vertrag stehen
- Löschung nur "auf Anforderung", keine automatische
- Keine "no training"-Klausel für das verwendete Modell
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 32 DSGVO — Technische und organisatorische Maßnahmen; Stand der Technik
- Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO — TOM-Anlage als Pflichtbestandteil der AVV
- Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bußgeld bei Verstoß gegen Art. 32: bis 10 Mio. EUR oder 2 %
Triage zu Beginn
- Liegt eine aktuelle TOM-Anlage (mit Datum) zum Vertrag vor?
- Ist eine ISO-27001-Zertifizierung vorhanden und aktuell (nicht älter als 12 Monate)?
- Bei Cloud-Anbieter: BSI C5 Typ 2 Testat vorhanden?
- Sind "no training" und Zero-Retention-Regelungen in den TOMs enthalten?
- Gibt es ein Audit-Recht der Kanzlei?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — TOM-Abschnitt im Vertrag bewerten | Checkliste Art. 32 DSGVO; Template unten |
| Variante A — Zertifizierung ISO 27001 vorhanden | Zertifikat prüfen ob aktuell; Scope-Abdeckung beachten |
| Variante B — keine TOM-Anlage vorhanden | Ergaenzung fordern; Muster-TOM-Anlage als Verhandlungsgrundlage |
| Variante C — Hochrisiko-Verarbeitung | Erweiterte TOM-Anforderungen; ggf. Pen-Test-Pflicht vereinbaren |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template — TOM-Prüfvermerk
Adressat: Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch
TOM-Prüfvermerk [DATUM]
Anbieter: [NAME] | Vertrag: [DOKUMENT, VERSION]
Prüfpunkt 1: TOM-Anlage
Vorhanden: ja / nein | Datum: [DATUM]
Verschlüsselung (Transport/Ruhezustand): [TLS 1.3 / AES-256 / unklar]
Zugangskontrolle / RBAC: [beschrieben / nicht beschrieben]
Löschkonzept: [beschrieben / nicht beschrieben]
Prüfpunkt 2: Zertifizierungen
ISO 27001: [vorhanden / nicht vorhanden] | Gültigkeit: [DATUM]
BSI C5 Typ 2: [vorhanden / nicht vorhanden]
SOC 2 Typ 2: [vorhanden / nicht vorhanden]
Prüfpunkt 3: Berufsrechtliche TOM-Besonderheiten
No-training-Klausel: [vorhanden / Lücke]
Zero-Retention: [vorhanden / Lücke]
EU-Hosting-Zusicherung: [vorhanden / Lücke]
Audit-Recht Kanzlei: [vorhanden / Lücke]
Ergebnis
Ampel TOM/Zertifizierungen: GRUEN / GELB / ROT
Luecken: [BESCHREIBUNG]
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]