name: kredit-darlehen-und-zinsenrueckforderung description: "Bei darlehenszahlungen, Zinsen oder Entgelte positionengenau geprüft werden müssen. Normen: § 488 BGB; §§ 812 und 818 BGB; §§ 491 bis 505d BGB. Prüfraster: Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht; Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung; Trenne Rückab..."
Kredit, Darlehen und Zinsenrückforderung
Einsatzbereich
Anwendungsfall: darlehenszahlungen, Zinsen oder Entgelte positionengenau geprüft werden müssen. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
Triage — zuerst klären
- Welches Spezialregime steht neben oder vor §§ 812 ff. BGB?
- Welche Schutzrichtung verfolgt dieses Regime?
- Welche Leistungen und Gegenleistungen sind betroffen?
- Würde Bereicherungsrecht die Spezialwertung unterlaufen?
- Welche Fristen, Formfragen oder Rechtswege sind gesondert zu prüfen?
Spezifischer Prüfungsfokus
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
Prüfungslogik
- Prüfe das Spezialrecht vor dem allgemeinen Bereicherungsrecht.
- Übernimm Schutzwertungen in Saldo, Wertersatz und Entreicherung.
- Trenne Rückabwicklung, Schadensersatz und öffentlich-rechtliche Erstattung.
- Setze § 812 BGB nur ergänzend ein, wenn kein abschließendes Regime greift.
- Markiere Rechtsweg-, Frist- und Beweisrisiken.
Typische Fehler
- Spezialrecht durch § 812 BGB überspielen.
- Schutzvorschriften in Wertersatz umwandeln.
- Fristen oder Rechtsweg übersehen.
Arbeitsausgabe
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|---|---|---|
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
| § 818 BGB | [...] | [...] |
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
Mini-Check vor Output
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.