name: klageantrag-zahlung-kondiktion-schwarzarbeit description: "Anwendungsfall: aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 253 und 322 BGB; § 348 BGB; § 274 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Form..."
Klageantrag: Zahlung, Herausgabe, Zug um Zug
Arbeitsbereich
Anwendungsfall: aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Normen: §§ 812 und 818 BGB; §§ 253 und 322 BGB; § 348 BGB; § 274 BGB. Prüfraster: Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview; Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar; Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug. Output: Klageantragsentwurf mit Tenorvorschlag und Zug-um-Zug-Verknüpfung. Abgrenzung: nicht materiell-rechtliche Anspruchsprüfung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: §§ 812 ff. BGB, AnfG und Insolvenzanfechtung; §§ 129-147 InsO. Mit KI-Screening von Schuldnerakten; § 135 Gesellschafterdarlehen, Bargeschäft; § 142 und Verteidigung des Anfechtungsgegners. Keine Rechtsberatung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Einsatzbereich
Anwendungsfall: aus der Prüfung ein vollstreckbarer Antrag gebaut werden muss. Der Skill zwingt zu einer vermögensorientierten Prüfung: erst Vorteil und Zurechnung, dann Rechtsgrund und Behaltensgrund, zuletzt Umfang, Einreden und prozessuales Ziel.
Triage — zuerst klären
- Welches praktische Ziel soll der Output erreichen?
- Welche Tatsachen sind beweisbar und welche offen?
- Welche Einreden muss der Entwurf antizipieren?
- Welche Haupt-, Hilfs- oder Zug-um-Zug-Anträge sind nötig?
- Welche Aussage darf ohne verifizierte Grundlage nicht getroffen werden?
Spezifischer Prüfungsfokus
- Bestimme den konkreten Vermögensvorteil und seine heutige Spur im Vermögen.
- Ordne den Vorteil einer Leistungsbeziehung, einem Eingriff oder einer sonstigen Erwerbslage zu.
- Prüfe Rechtsgrund und Behaltensgrund getrennt.
- Kontrolliere, ob § 818 BGB den Anspruch erweitert, begrenzt oder verschärft.
- Leite erst danach Anspruchsgegner, Anspruchshöhe und prozessuales Ziel ab.
Prüfungslogik
- Übersetze die Anspruchsprüfung in Antrag, Verteidigung, Vergleich oder Interview.
- Halte Beweisbedarf und offene Tatsachen sichtbar.
- Formuliere Hilfspositionen für Wertersatz, Saldo und Zug um Zug.
- Vermeide ungeprüfte Fundstellen und scheinpräzise Beträge.
- Gib am Ende eine knappe Risikoeinschätzung aus.
Typische Fehler
- Rechtliches Ergebnis ohne Tatsachenbasis ausgeben.
- Hilfsanträge und Einreden vergessen.
- Unverifizierte Zitate oder Scheinsicherheit verwenden.
Arbeitsausgabe
| Punkt | Ergebnis | Belegbedarf |
|---|---|---|
| Anspruchsziel | [...] | [...] |
| beteiligte Personen | [...] | [...] |
| Vermögensvorteil | [...] | [...] |
| Zweck/Zurechnung | [...] | [...] |
| Rechtsgrund/Behaltensgrund | [...] | [...] |
| § 818 BGB | [...] | [...] |
| Einreden/Spezialregime | [...] | [...] |
| vorläufiges Ergebnis | [...] | [...] |
Mini-Check vor Output
- Kein Direktanspruch ohne begründete Zurechnung.
- Kein Wertersatz ohne Bewertungsmethode.
- Keine Entreicherung ohne konkreten Vermögensweg.
- Keine Saldierung ohne beiderseitige Leistungstabelle.
- Offene Tatsachen bleiben als offen markiert.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.