name: versetzung-gegen-willen-28-bbg description: "Skill zur Versetzung des Beamten gegen seinen Willen nach § 28 BBG bzw. § 15 BeamtStG i.V.m. Landesrecht. Klaert die Voraussetzungen dienstliche Belange Anhörung Beruecksichtigung der persönlichen Verhaeltnisse und das Verhaeltnis zur Abordnung und Umsetzung. Behandelt typische Konstellationen wi..."
Versetzung gegen den Willen § 28 BBG
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Beamte, denen eine Versetzung in eine andere Behörde oder in ein anderes Statusamt aufgezwungen wird oder die selbst Versetzung beantragen wollen.
2. Eingaben
- Versetzungsverfuegung oder -anhoerung
- Anhörungsantwort des Beamten
- Statusamt und Dienstort
- Familiaere und gesundheitliche Belange
- Begruendung des Dienstherrn
3. Ablauf / Checkliste
a) Versetzung gegen Willen
- § 28 BBG: Versetzung in den Bereich eines anderen Dienstherrn nur mit Zustimmung des Beamten, ausser bei einer Umbildung von Koerperschaften (§ 130 ff. BBG).
- § 28 Abs. 2 BBG: Versetzung in den Bereich desselben Dienstherrn ohne Zustimmung moeglich bei dienstlichen Gruenden.
b) Anhörung
- Beamter ist vorher anzuhoeren; Anhörungsmangel ist Verfahrensfehler, der zur Aufhebung fuehren kann.
c) Beruecksichtigung persönlicher Verhaeltnisse
- Pflegebeduerftigkeit, schulpflichtige Kinder, gesundheitliche Belastung, Schwerbehinderung sind zu beruecksichtigen.
d) Verhaeltnismaessigkeit
- Versetzung muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Mildere Alternativen (Umsetzung, Abordnung) sind zu pruefen.
e) Rechtsschutz
- Widerspruch; Klage zum VG; ggf. Eilantrag, wenn unmittelbarer Vollzug droht.
4. Quellenpflicht
- Normen: § 28 BBG; § 15 BeamtStG i.V.m. Landesrecht; § 130 ff. BBG.
- Rspr.: BVerwG zur Versetzung gegen Willen — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln:
beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
5. Ausgabeformat
- Anhörungsantwort.
- Widerspruchsschrift.
6. Verifizierte Quellenanker
- § 28 BBG (Versetzung Bund); § 15 BeamtStG i.V.m. landesrechtlichen Versetzungsvorschriften.
- §§ 130 ff. BBG (Umbildung von Koerperschaften); Sonderlagen mit Versetzung kraft Gesetzes.
- Anhörungspflicht des Beamten als Verfahrenserfordernis; § 28 VwVfG / Landesgesetze.
- Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz: Pruefung milderer Mittel Umsetzung und Abordnung vor Versetzung.
- BVerwG zur Versetzung gegen den Willen und zur Beruecksichtigung persönlicher Verhaeltnisse — Datum und Az vor Zitat live verifizieren.
7. Beispiel (Kurzfassung)
Mandantin Behördenmitarbeiterin in Bonn, soll nach Berlin versetzt werden; pflegebedürftige Mutter und schulpflichtige Tochter. Skill liefert Anhörungsantwort mit Geltendmachung persönlicher Belange und Argumente für Umsetzung statt Versetzung.