name: geschaeftsverteilung-richter-21e-gvg description: "Skill zur richterlichen Geschäftsverteilung nach § 21e GVG und zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Klaert das Praesidium die Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans zu Beginn des Geschäftsjahres die Änderung waehrend des Jahres und..."
Geschäftsverteilung Richter § 21e GVG
Arbeitsbereich
Skill zur richterlichen Geschäftsverteilung nach § 21e GVG und zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Klaert das Praesidium die Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans zu Beginn des Geschäftsjahres die Änderung waehrend des Jahres und die Anforderungen an die Bestimmtheit. Behandelt die Konstellation Belastungssituation Kammerwechsel Vertretungsregelungen sowie unzulaessige Umverteilung anhaengiger Verfahren. Liefert Prüfraster und Schriftsatzbausteine. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Richter, die ihre Spruchkoerperzuteilung prüfen oder eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans angreifen wollen, und für Verteidiger, die in einem konkreten Verfahren die Verletzung des gesetzlichen Richters geltend machen wollen.
2. Eingaben
- Geschäftsverteilungsplan des laufenden Geschäftsjahres
- Etwaige unterjaehrige Änderungen
- Beschluss des Praesidiums
- Konkrete Streitfrage (Spruchkoerperzuweisung im einzelnen Verfahren)
3. Ablauf / Checkliste
a) Aufstellung
- § 21e Abs. 1 GVG: das Praesidium des Gerichts bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilung.
- Die Bestimmungen müssen so bestimmt sein, dass die Zuteilung im Voraus feststeht.
b) Änderung waehrend des Geschäftsjahres
- § 21e Abs. 3 GVG: Änderung nur, wenn dies wegen Überlastung, ungenuegender Auslastung, Wechsels eines Mitglieds des Spruchkoerpers, dauernder Verhinderung notwendig ist.
- Anhaengige Verfahren dürfen einem anderen Spruchkoerper grundsätzlich nicht zugeteilt werden.
c) Bestimmtheit
- Wahllos formulierte Verteilungsplaene ("Sonderzuweisungen durch den Praesidenten") verletzen das Bestimmtheitsgebot.
d) Vertretung
- Vertretungsregelung muss ebenfalls im Geschäftsverteilungsplan vorgesehen sein und einer abstrakt-generellen Regel folgen.
e) Rechtsschutz
- Antrag auf Prüfung beim Dienstgericht; Eilantrag bei drohender Verletzung des gesetzlichen Richters.
- Im einzelnen Verfahren Ruege der Verletzung des gesetzlichen Richters in der jeweils einschlaegigen Verfahrensordnung.
4. Quellenpflicht
- Normen: Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 21a, 21e GVG; § 21f GVG.
- Rspr.: BVerfG und BGH zum gesetzlichen Richter und zur Geschäftsverteilung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln:
beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
5. Ausgabeformat
- Stellungnahme an das Praesidium.
- Ruege der Verletzung des gesetzlichen Richters in der konkreten Sache.
6. Verifizierte Quellenanker
- Art. 97 GG, Art. 98 GG, Art. 101 GG, § 21e GVG sowie DRiG §§ 25, 26, 39, 61 ff. als Kernnormen.
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15: Bundesrichterwahl, Art. 95 Abs. 2 GG und Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG.
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20: Dienstaufsicht, Erledigungsdruck und Grenze bei objektiv nicht bewältigbarem Pensum.
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16: Richter auf Zeit und richterliche Unabhängigkeit im organisationsrechtlichen Kontext.
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18 und EuGH, 19.11.2019 - C-585/18, C-624/18, C-625/18 als EU-rechtliche Anker der Justizunabhängigkeit.
- Landesrichterrecht, Dienstgerichte der Länder und Präsidialratsrecht immer landesrechtlich live prüfen.
7. Beispiel (Kurzfassung)
Praesidium uebertraegt waehrend des Jahres ein anhaengiges Strafverfahren von der 3. Strafkammer auf die neu eingerichtete Sonderkammer. Skill liefert Prüfung der Voraussetzungen und Ruegeentwurf der Verletzung des gesetzlichen Richters.