name: disziplinarmassnahmebemessung-13-bdg description: "Skill zur Bemessung der Disziplinarmassnahme nach § 13 BDG und den Landesdisziplinargesetzen. Klaert die Stufen Verweis Geldbusse Kuerzung der Dienstbezuege Zuruecksstufung Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis. Prüf die Bemessungskriterien Schwere des Dienstvergehens Persoenlichkeitsbild Vertra..."
Disziplinarmassnahmebemessung § 13 BDG
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für die Verteidigung im Disziplinarverfahren bei der Frage, welche Maßnahme angemessen ist. Anwendung von Disziplinarverfuegung bis Disziplinarklage.
2. Eingaben
- Wesentliche Ergebnisse der Ermittlungen
- Strafurteil (falls einschlaegig)
- Persoenliche Verhältnisse des Beamten (Familie, Krankheit, lange Dienstzeit)
- Vorstrafen im Dienst
- Persoenlichkeitsbild und Beurteilungen
3. Ablauf / Checkliste
a) Stufenfolge der Disziplinarmassnahmen
- § 5 BDG bzw. landesrechtliche Äquivalente: Verweis, Geldbusse, Kuerzung der Dienstbezuege, Zuruecksstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis. Bei Ruhestandsbeamten: Kuerzung des Ruhegehalts und Aberkennung des Ruhegehalts.
b) Bemessungsgrundsatz § 13 BDG
- Schwere des Dienstvergehens als Ausgangspunkt.
- Persoenlichkeitsbild.
- Vertrauensbeeintraechtigung des Dienstherrn und der Allgemeinheit.
c) Schwere-Bewertung
- BVerwG-Methodik: Ausgangspunkt ist die Maßnahme, die einem typischen Verstoss dieser Art entspricht. Die individuellen Umstaende ziehen die Maßnahme in beide Richtungen.
d) Milderungs- und Verschaerfungsgruende
- Milderung: lange Dienstzeit, Persoenlichkeitsschwaeche, eingeschraenkte Schuldfaehigkeit, Reue, freiwillige Schadenswiedergutmachung.
- Verschaerfung: Vorbelastung, Vorbildfunktion, langfristige Vorbereitung, Wiederholungstaten.
e) Verhältnis zum Strafurteil
- Bindungswirkung des Strafurteils nach § 23 BDG — siehe Schwester-Skill
bindungswirkung-strafurteil-23-bdg.
f) Entfernung aus dem Beamtenverhaeltnis
- Schweregrenze erreicht, wenn das Vertrauen unwiderruflich zerstoert ist. Bei sogenanntem Kernpflichtverstoss (z. B. Zugriffsdelikte gegen den Dienstherrn) Indizwirkung.
4. Quellenpflicht
- Normen: §§ 5, 13, 23 BDG; landesrechtliche Äquivalente.
- Rspr.: BVerwG zur Maßnahmebemessung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln:
beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
5. Ausgabeformat
- Strafmilderungsplaedoyer.
- Bemessungstabelle "Faktor — Inhalt — Wirkung".
6. Verifizierte Quellenanker
- BDG §§ 13, 17, 22, 23, 38, 63 als Kernnormen für Maßnahmebemessung, Einleitung, Strafverfahren, Bindungswirkung, Suspendierung und Aussetzung.
- BDG-Novelle 2024: Vollzugsmodell/Disziplinarverfügung auch für Höchstmaßnahmen im Bundesrecht; Länderrecht gesondert prüfen.
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16: kein verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt für disziplinarische Höchstmaßnahme, wenn Verfahren und volle gerichtliche Kontrolle gesichert sind.
- BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21: Reichsbürger-/Verfassungstreue-Fall im Bundesdienst.
- BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23: Verfassungstreueanforderungen im juristischen Vorbereitungsdienst.
- Bei Chatgruppen, außerdienstlichen Äußerungen und politischen Grenzfällen immer Kontext, Amtsbezug, Beweisqualität und Grundrechte getrennt würdigen.
7. Beispiel (Kurzfassung)
Mandant Justizvollzugsbeamter, drei Faelle Untreue zu Lasten einer Inhaftiertenkasse, Schaden 1.200 Euro. Skill liefert Bemessungsraster und Argumente für Disziplinarmassnahme unterhalb der Entfernung.