name: besoldung-besold-beurteilung description: "Beamtenrecht: Beurteilung Plausibilisierung und Anlassbeurteilung im Beamtenrecht."
Besold Beurteilung Plausibilisierung Und Anlassbeurteilu
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm
- § 21 BBG: Beurteilung.
- BLV (Bundeslaufbahnverordnung).
- Beurteilungsrichtlinien des Dienstherrn.
Beurteilungsarten
- Regelbeurteilung (turnusmaessig, z. B. alle 3 Jahre).
- Anlassbeurteilung (vor Beförderung, Versetzung).
- Endbeurteilung (bei Pensionierung selten).
Plausibilisierung
- Beurteilung muss in sich konsistent sein.
- Begruendung der Note nachvollziehbar.
- Einzelmerkmale stimmen mit Gesamtnote ueberein.
Konkurrentenfall: Vergleichsbeurteilung
- Bei Auswahlverfahren müssen alle Beurteilungen vergleichbar sein.
- Sonst: Auswahl rechtsfehlerhaft.
Klagewege
- Widerspruch gegen Beurteilung.
- Verpflichtungsklage VG auf Neuabfassung.
Prüfraster
- Welche Beurteilung?
- Plausibel?
- Konkurrenzlage?
- Anfechtungsklage?