name: besold-stufenfestsetzung-erfahrungszeiten-und-anerkennun description: "Beamtenrecht: Stufenfestsetzung Erfahrungszeiten und Anerkennung im Beamtenrecht."
Besold Stufenfestsetzung Erfahrungszeiten Und Anerkennun
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm
- § 27 BBesG: Stufenaufstieg.
- § 28 BBesG: Anerkennung beruflicher Vorzeiten.
- Landesvorschriften analog.
Erfahrungsstufen
- Stufe 1-8.
- Aufstieg in der Regel alle 2 Jahre, später alle 3-4 Jahre.
Anerkennung Vorzeiten
- Beruflich relevante Vorzeiten als Tarifbeschaeftigter, Angestellter, Selbststaendiger.
- Wehrdienst/Zivildienst nach § 6 ArbPlSchG.
- Elternzeit nach § 28 Abs. 4 BBesG.
- Auslandstaetigkeit.
EU-/Gleichbehandlungslinie
- EuGH, Urteil vom 19.06.2014 - C-501/12 u.a. (Specht): Altersdiskriminierende Besoldungs- und Überleitungssysteme müssen am unionsrechtlichen Gleichbehandlungsmaßstab geprüft werden.
- Vorzeiten aus anderen EU-Staaten nicht schematisch ablehnen: Freizügigkeit, Gleichbehandlung, Berufsqualifikationsbezug und landes-/bundesrechtliche Anerkennungstatbestände getrennt prüfen.
- Konkrete EuGH-Entscheidungen nur mit Curia-/EUR-Lex-Fundstelle ausgeben; Brouillard (C-298/14) nicht als Standardfall zur Stufenfestsetzung verwenden, sondern höchstens für Berufsqualifikations-/Anerkennungsfragen nach Live-Check.
Prüfraster
- Welcher Stufenstand?
- Welche Vorzeiten?
- Anerkennung beantragt?
- EuGH-relevant?