name: besold-mehrarbeit-verguetung-freizeitausgleich-beamte description: "Beamtenrecht: Mehrarbeit Vergütung Freizeitausgleich Beamte im Beamtenrecht. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Besold Mehrarbeit Vergütung Freizeitausgleich Beamte
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm
- § 88 BBG: Mehrarbeit auf Anordnung.
- § 60 BeamtStG iVm Landesrecht.
- Mehrarbeitsverguetungsverordnung (MAVergV).
Voraussetzungen
- Anordnung des Dienstvorgesetzten.
- Zwingende dienstliche Gruende.
- Innerhalb der hoechstzulaessigen Arbeitszeit.
Vorrang Freizeitausgleich
- Mehrarbeit ist primaer durch entsprechende Dienstbefreiung auszugleichen.
- Erst wenn das nicht möglich: Geldausgleich.
Vergütung
- MAVergV setzt Stundensaetze fest.
- Nach Besoldungsgruppe gestaffelt.
EuGH-Linie
- EuGH zur Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.
- Max. 48 Wochenstunden im Durchschnitt.
- Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit (EuGH SIMAP, Jaeger).
Prüfraster
- Mehrarbeit angeordnet?
- Freizeitausgleich möglich?
- Andernfalls Vergütung?
- Arbeitszeitgrenzen eingehalten?