name: besold-familienzuschlag-kinder description: "Beamtenrecht: Familienzuschlag Kinder Ehe Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Besold Familienzuschlag Kinder Ehe Lebenspartnerschaft
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Norm
- § 39 BBesG: Stufen des Familienzuschlags.
- § 40 BBesG: Berechnungsschema.
Stufen
- Stufe 1: Verheiratet, in eingetragener Lebenspartnerschaft, verwitwet, geschieden mit Unterhalt.
- Stufe 2: zzgl. erstes Kind.
- Stufe 3+: weitere Kinder.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Seit BVerfG 2 BvR 909/06 vom 07.05.2013 gleichgestellt.
- Auch für Lebenspartnerschaften aus dem Ausland (mit Anerkennung).
Pflegekind / Stiefkind
- Mit Lebensmittelpunkt im Haushalt: anrechnungsfaehig.
- Eigene Kinder beider Partner: pro Kind ein Familienzuschlag.
Konkurrenz
- Wenn beide Eltern Beamte: nur ein Familienzuschlag pro Kind (Anrechnung).
- Halbteilung möglich nach Antrag.
Erhoehung ab drittem Kind
- BVerfG 2 BvL 8/17: Mindestabstand zur Grundsicherung muss gewahrt sein.
- Gesetzgeber muss Erhoehung sicherstellen.
Prüfraster
- Familienstand?
- Wie viele Kinder?
- Beide Eltern Beamte?
- Erhoehung sichergestellt?