name: anlassbeurteilung-vs-regelbeurteilung description: "Klaert das Verhältnis von Regelbeurteilung und Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren des öffentlichen Dienstes. Skill prüf Beurteilungsstichtag Aktualitaet der Beurteilungsgrundlage und Vergleichbarkeit der konkurrierenden Beurteilungen. Behandelt die Konstellation einer Konkurrentensituation i..."
Anlassbeurteilung vs. Regelbeurteilung — Aktualitaet und Vergleichbarkeit
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für den haeufigen Streit, ob die Auswahlentscheidung auf einer ausreichend aktuellen, miteinander vergleichbaren Beurteilungsgrundlage beruht. Zwei zentrale Konstellationen: (a) Mandant hat alte Regelbeurteilung, Konkurrent eine frische Anlassbeurteilung; (b) Mandant hat juengere Anlassbeurteilung, Konkurrent steht in Regelbeurteilung. Skill liefert die Argumentationsbausteine.
2. Eingaben
- Beurteilungsstichtag der Regelbeurteilung des Dienstherrn (typisch dreijaehriger Turnus, laenderspezifisch)
- Datum der letzten Beurteilung Mandant und letzter Beurteilung des Konkurrenten
- Beurteilungsrichtlinie des Dienstherrn (Behörden-RL, ZBR, VwV)
- Konkurrentenmitteilung samt Auswahlvermerk
3. Ablauf / Checkliste
a) Aktualitaetsgrenze
- Eine Beurteilung gilt nach staendiger Rechtsprechung des BVerwG nur eine begrenzte Zeit als hinreichend aktuell. Faustregel: rund drei Jahre, Einzelfall prüfen. Bei Aelterer Regelbeurteilung ist eine Anlassbeurteilung in der Regel geboten.
b) Anlassbeurteilung als Pflicht oder Verbot
- Pflicht: wenn seit der letzten Beurteilung relevanter Zeitraum verstrichen ist oder eine wesentliche Veraenderung der Verwendung eingetreten ist.
- Unzulaessig oder problematisch: wenn die Anlassbeurteilung zu einer Ungleichbehandlung der Konkurrenten fuehrt, weil nur einer eine neue Beurteilung erhaelt.
c) Vergleichbarkeit
- Gleicher Beurteilungsmaszstab, gleicher Beurteilungszeitraum, gleiche Beurteilungsskala — sonst Auswahlfehler.
- Bei unterschiedlichen Beurteilungssystemen (z. B. nach Wechsel zwischen Bund und Land) ist eine "Umsetzungsbetrachtung" erforderlich; ständige Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen.
d) Beurteilungszeitraum
- Kein nahtloser Anschluss erforderlich, aber Luecke darf nicht groesser sein als der Regelturnus.
- Beurteilungen über sehr kurzen Zeitraum (unter sechs Monaten) sind in der Regel angreifbar; Substanz im Beurteilungszeitraum nicht gegeben.
e) Verwertbarkeit
- Eine in einem anderen Auswahlverfahren erstellte Anlassbeurteilung kann im neuen Verfahren grundsätzlich herangezogen werden, sofern weiterhin aktuell und vergleichbar.
4. Quellenpflicht
- Normen: §§ 21, 22 BBG; § 18 BLV; Beurteilungsrichtlinien des Bundes oder des jeweiligen Landes.
- Rspr.: BVerwG zur Aktualitaet und Vergleichbarkeit von Beurteilungen — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln:
beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
5. Ausgabeformat
- Prüfvermerk in Memoform mit Spalten "Aktualitaet — Vergleichbarkeit — Maßstab — Spielraum".
- Schriftsatzbaustein "Begruendung Anordnungsanspruch" für Konkurrenteneilantrag.
6. Verifizierte Quellenanker
- Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
- BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
- Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
7. Beispiel (Kurzfassung)
Regelbeurteilung Mandant Stichtag vor 4 Jahren, Bewertung "uebertrifft die Anforderungen". Konkurrentin erhielt vor drei Monaten Anlassbeurteilung mit der gleichen Endnote. Skill liefert Argument: entweder Anlassbeurteilung auch für Mandant erforderlich oder Auswahlvergleich auf Basis veralteter Regelbeurteilung unzulaessig — Auswahlentscheidung aufzuheben.
Normen und Rechtsprechung
Kuratierte Normen-Bibliothek
- Art. 33 GG (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums)
- §§ 7, 8 BeamtStG / § 12 BBG (Ernennung, Voraussetzungen)
- § 31 BeamtStG / § 28 BBG (Probezeit)
- §§ 33-37 BeamtStG (Grundpflichten)
- §§ 47 ff. BeamtStG, BDG (Dienstvergehen, Disziplinarverfahren)
- BBesG (Besoldung)
- BeamtVG (Versorgung)
- § 78 BBG (Fürsorgepflicht)
- VwGO §§ 42, 75, 113 (Verpflichtungsklage, Untätigkeit)
- BLV (Laufbahnverordnung)
Leitentscheidungen
- BVerfG 2 BvR 1738/12 (Beamtenstreikverbot)
- BVerwG 2 C 32.10 (amtsangemessene Alimentation)
- BVerfG 2 BvL 4/18 (Richterbesoldung)
- BVerwG 2 C 33.20 (Disziplinarmaßnahme Verhältnismäßigkeit)
- BVerwG 2 C 4.18 (Konkurrentenstreitverfahren)
Anwendung im Skill
- Amtsangemessene Alimentation nach BVerfG 2 BvL 4/18 als verfassungsrechtlicher Mindeststandard.
- Disziplinarmassnahme nach BDG/LDG am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen; Entfernung erfordert schwere Verfehlung.
- Konkurrentenstreitverfahren BVerwG 2 C 4.18: Bewerbungsverfahrensanspruch Art. 33 Abs. 2 GG sichern, vor Ernennung.