anforderungsprofil-konstitutiv

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Skill zur Unterscheidung konstitutives Anforderungsprofil und deklaratorisches Anforderungsprofil bei der beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung. Klaert wann ein im Anforderungsprofil aufgestelltes Merkmal die Vergleichsbasis verengt und wann es nur als Auslegungshilfe der Beurteilungen dient. Liefert das Pruefschema zum Wegfall der Vergleichbarkeit bei willkuerlichem Anforderungsprofil und zur Rechtfertigung dienstpostenbezogener Eignungsanforderungen. Hilft bei Anfechtung der Auswahlentscheidung wenn der Mandant durch ein zugeschnittenes Profil ausgeschieden wird im Beamtenrecht: prüft konkret die einschlägigen Tatbestandsmerkmale, Fristen, Belege und Rechtsprechung. Liefert priorisierten Output mit Norm-Pinpoints, Risikoampel und nächstem Arbeitsschritt.

Klotzkette By Klotzkette schedule Updated 6/7/2026

name: anforderungsprofil-konstitutiv description: "Skill zur Unterscheidung konstitutives Anforderungsprofil und deklaratorisches Anforderungsprofil bei der beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung. Klaert wann ein im Anforderungsprofil aufgestelltes Merkmal die Vergleichsbasis verengt und wann es nur als Auslegungshilfe der Beurteilungen dient. Li..."

Anforderungsprofil — konstitutiv oder deklaratorisch

Arbeitsweg

  • Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
  • Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
  • Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
  • Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
  • Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

1. Zweck und Anwendungsfall

Skill für Konstellationen, in denen das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung Merkmale enthaelt, die den Bewerberkreis einengen (typisch: Sprachzertifikat C1, mehrjaehrige Verwendung in einem Referat, Promotion, Auslandserfahrung, Personalfuehrungserfahrung).

2. Eingaben

  • Wortlaut der Stellenausschreibung
  • Anforderungskatalog mit Trennung "obligatorisch" / "fakultativ" / "wuenschenswert"
  • Auswahlvermerk mit Begruendung des Ausschluss
  • Stelleninhalt / Aufgabenkatalog der zu besetzenden Stelle

3. Ablauf / Checkliste

a) Konstitutiv oder deklaratorisch

  • Konstitutiv (auch: zwingend) ist ein Merkmal, dessen Fehlen ohne weitere Prüfung zum Ausschluss fuehrt. Es engt die Vergleichsgruppe ein.
  • Deklaratorisch ist ein Merkmal, das nur die Auslegung der Beurteilung leitet und bei der Bewertung gewichtet wird.

b) Rechtfertigungsanforderung

  • Ein konstitutives Anforderungsprofil ist nur zulässig, wenn es sachlich gerechtfertigt ist und einen Bezug zur konkreten Aufgabenwahrnehmung hat (BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen).
  • Es darf nicht auf einen einzelnen Wunschbewerber zugeschnitten sein. Ein Zuschnittsverdacht ergibt sich aus Indizien (sehr enges Kriterienbuendel, Identitaet mit Vita des Wunschbewerbers, fehlende Vorgeschichte für solche Anforderungen).

c) Folge eines unzulaessigen Profils

  • Die Auswahlentscheidung ist rechtswidrig; das gesamte Verfahren ist neu zu durchlaufen.
  • Bei laufendem Auswahlverfahren: einstweilige Anordnung gegen Ernennung des Konkurrenten — Skill konkurrentenklage-einstweiliger-rechtsschutz.

d) Schutz des Wettbewerbsverfahrens

  • Auch wenn ein einzelnes Merkmal entfaellt, bleibt der Bestenauslese-Grundsatz erhalten; die uebrigen Anforderungen sind weiter prüfen.

4. Quellenpflicht

  • Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BBG; § 9 BeamtStG; §§ 32 ff. BLV.
  • Rspr.: BVerwG zum Anforderungsprofil — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
  • Zitierregeln: beamtenrecht/references/QUELLEN.md; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

5. Ausgabeformat

  • Prüfvermerk: Tabelle "Merkmal — konstitutiv ja oder nein — Begruendung — Sachzusammenhang — Rechtsfolge".
  • Eilantragsbaustein.

6. Verifizierte Quellenanker

  • Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
  • Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
  • BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
  • Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.

7. Beispiel (Kurzfassung)

Stelle Referatsleiterin im BMI A16. Konstitutiv gefordert: Promotion im öffentlichen Recht, Auslandserfahrung in einem englischsprachigen Land, einschlaegige Personalfuehrungserfahrung in mindestens zwei Bundesministerien. Skill liefert Argument: Profil ist passgenau auf eine bestimmte Person zugeschnitten, daher unzulaessig.

Normen und Rechtsprechung

Kuratierte Normen-Bibliothek

  • Art. 33 GG (hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums)
  • §§ 7, 8 BeamtStG / § 12 BBG (Ernennung, Voraussetzungen)
  • § 31 BeamtStG / § 28 BBG (Probezeit)
  • §§ 33-37 BeamtStG (Grundpflichten)
  • §§ 47 ff. BeamtStG, BDG (Dienstvergehen, Disziplinarverfahren)
  • BBesG (Besoldung)
  • BeamtVG (Versorgung)
  • § 78 BBG (Fürsorgepflicht)
  • VwGO §§ 42, 75, 113 (Verpflichtungsklage, Untätigkeit)
  • BLV (Laufbahnverordnung)

Leitentscheidungen

  • BVerfG 2 BvR 1738/12 (Beamtenstreikverbot)
  • BVerwG 2 C 32.10 (amtsangemessene Alimentation)
  • BVerfG 2 BvL 4/18 (Richterbesoldung)
  • BVerwG 2 C 33.20 (Disziplinarmaßnahme Verhältnismäßigkeit)
  • BVerwG 2 C 4.18 (Konkurrentenstreitverfahren)

Anwendung im Skill

  • Amtsangemessene Alimentation nach BVerfG 2 BvL 4/18 als verfassungsrechtlicher Mindeststandard.
  • Disziplinarmassnahme nach BDG/LDG am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen; Entfernung erfordert schwere Verfehlung.
  • Konkurrentenstreitverfahren BVerwG 2 C 4.18: Bewerbungsverfahrensanspruch Art. 33 Abs. 2 GG sichern, vor Ernennung.
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