name: durchfuehrungswege-fuenf-harmonisierung description: "Durchfuehrungswege: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Durchfuehrungswege: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BetrAVG § 1b Unverfallbarkeitsfrist 3 Jahre/21. Lebensjahr, § 16 Anpassungsprüfung 3 Jahre, EStG § 3 Nr. 63 Beitragsgrenze 8 % BBG, PSV-Beitrag jährlich.
- Tragende Normen verifizieren: BetrAVG §§ 1, 1a, 1b, 2, 3, 7, 9, 11, 16, 17, 17b, 18, EStG §§ 3 Nr. 63, 4d, 4e, 6a, 19 Abs. 2, KStG § 5 (Pensionsfonds), VAG (Pensionskassen), HGB § 246 Abs. 2 S. 2, IDW RS HFA 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Pensionskasse, Pensionsfonds, Versicherer, Versorgungsträger, PSVaG (Insolvenzsicherung), Versorgungsausgleichskasse, Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Versorgungsordnung, Pensionszusage, Entgeltumwandlungsvereinbarung, PSV-Anzeige, IFRS/HGB-Pensionsgutachten, versicherungsmathematisches Gutachten, Betriebsvereinbarung bAV — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Durchfuehrungswege: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
- Normen-/Quellenanker: CTA, DB, DC.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Durchfuehrungswege prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Fünf Durchführungswege im Vergleich
| Weg | § 1b Abs. 2 BetrAVG | PSV-Schutz | Steuerliche Förderung |
|---|---|---|---|
| Direktzusage | unmittelbar Arbeitgeber | ja (PSVaG) | § 6a EStG (Rückstellung); keine § 3 Nr. 63 EStG-Förderung |
| Unterstützungskasse | mittelbar (UK) | ja (PSVaG) | § 4d EStG; bei Pensionsfond-UK ggf. § 3 Nr. 63 EStG |
| Pensionskasse | mittelbar (PK) | ja, falls reglementiert (PSVaG) | § 3 Nr. 63 EStG; nachgelagerte Besteuerung § 22 EStG |
| Pensionsfonds | mittelbar (PF) | ja (PSVaG) | § 3 Nr. 63 EStG; § 4e EStG; nachgelagert |
| Direktversicherung | mittelbar (VR) | regelmäßig nein (bei unwiderruflichem Bezugsrecht) | § 3 Nr. 63 EStG; nachgelagert |
Norm-Bezug konkret
- § 1b Abs. 1-4 BetrAVG: Durchführungswege definitorisch.
- § 6a EStG: Pensionsrückstellung bei Direktzusage.
- § 4d EStG: Unterstützungskasse, Begrenzung der Zuwendungen.
- § 4e EStG: Pensionsfonds, Sonderfall Auslagerung Altzusagen.
- § 3 Nr. 63 EStG: steuerfreie Beiträge zu PK/PF/Direktversicherung.
- § 40b EStG-alt: Pauschalbesteuerung Direktversicherung Altzusagen.
- §§ 100-102 EStG: bAV-Förderbetrag für Geringverdiener.
Trade-off: Welcher Durchführungsweg passt?
| Mandatsziel | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Bilanzentlastung | Pensionsfonds + § 4e EStG-Übertragung | Auslagerung; Sondergewinnverteilung 1 + 9 Jahre |
| Maximale Flexibilität Arbeitgeber | Direktzusage | volle Steuerung, aber bilanzielle Belastung |
| Sozialversicherungsoptimierung Mitarbeiter | Pensionskasse / Direktversicherung über § 3 Nr. 63 EStG | sv-frei bis 4 % BBG |
| Tantieme-Umwandlung Geschäftsführer | Unterstützungskasse | flexible Höhe, körperschaftsteuerliche Behandlung |
| Geringverdiener-Förderung | Direktversicherung mit § 100 EStG-Zuschuss | 30 %-Bundeszuschuss bis 480 EUR p.a. |
Praktischer Tipp
- Beim Mix von Durchführungswegen im Konzern: Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen Direktzusage und externer Durchführung im Konzern-BV festschreiben - vereinfacht spätere Restrukturierung.
- Bei Geschäftsführer-Versorgung: Direktzusage mit kongruenter Rückdeckungsversicherung ist Standard, aber prüfen ob steuerliche Anerkennung der Rückstellung nicht durch Erdienbarkeit (10 Jahre), Angemessenheit und Probezeit (2-5 Jahre) gefährdet ist (R 6a EStR).
Beispiel-Mustertext (Empfehlungs-Memo)
Aus den vorgelegten Unterlagen (Eckpunkte zur bAV-Strategie 2026, Versorgungsordnung, letzter Jahresabschluss) empfiehlt sich folgender Aufbau: Für Neueintritte ab dem 01.[Datum] wird der bisherige Direktzusagen-Weg geschlossen und stattdessen eine Direktversicherung im Rahmen § 3 Nr. 63 EStG eingerichtet. Für den Bestand wird die Direktzusage geöffnet und durch eine Entgeltumwandlungsoption nach § 1a BetrAVG ergänzt. Damit wird das Bilanzwachstum für Neueintritte beendet, der Bestandsschutz nach der Drei-Stufen-Theorie (Stufe 3, sachlich-proportionale Gründe) gewahrt und die steuerliche Förderung beim Arbeitnehmer maximiert.
Typische Fehler
- "Pensionskasse" und "Pensionsfonds" werden synonym verwendet; sie haben aber unterschiedliche Aufsichtsregime (VAG bzw. § 112 VAG) und steuerliche Behandlung.
- § 100 EStG-Bundeszuschuss für Geringverdiener wird vergessen; einfache Liquiditätsverbesserung in Branchen mit niedrigen Löhnen.