name: betrieblichen-drei-duesseldorfer-sonderfall description: "Betrieblichen: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage. Liefert ein belastbares Arbeitsprodukt mit Rückfragen, Normencheck und nächstem Schritt."
Betrieblichen: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: BetrAVG § 1b Unverfallbarkeitsfrist 3 Jahre/21. Lebensjahr, § 16 Anpassungsprüfung 3 Jahre, EStG § 3 Nr. 63 Beitragsgrenze 8 % BBG, PSV-Beitrag jährlich.
- Tragende Normen verifizieren: BetrAVG §§ 1, 1a, 1b, 2, 3, 7, 9, 11, 16, 17, 17b, 18, EStG §§ 3 Nr. 63, 4d, 4e, 6a, 19 Abs. 2, KStG § 5 (Pensionsfonds), VAG (Pensionskassen), HGB § 246 Abs. 2 S. 2, IDW RS HFA 30 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Pensionskasse, Pensionsfonds, Versicherer, Versorgungsträger, PSVaG (Insolvenzsicherung), Versorgungsausgleichskasse, Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Versorgungsordnung, Pensionszusage, Entgeltumwandlungsvereinbarung, PSV-Anzeige, IFRS/HGB-Pensionsgutachten, versicherungsmathematisches Gutachten, Betriebsvereinbarung bAV — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Spezialwissen: Betrieblichen: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: CTA, DB, DC.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Betrieblichen prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Tatbestandsmerkmale bAV (§ 1 BetrAVG)
- Zusage des Arbeitgebers (Direktzusage / über mittelbaren Versorgungsträger).
- Aus Anlass des Arbeitsverhältnisses.
- Versorgungsleistung (Alter, Invalidität, Tod).
- Versorgungscharakter (nicht reine Entgeltumwandlung ohne Versorgungszweck).
Beweislage / Belege
| Tatbestandsmerkmal | Beleg | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Zusage besteht | Versorgungsordnung, Einzelzusage, Gesamtzusage, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag | Arbeitgeber/HR |
| Anlassbezug | Arbeitsvertrag mit Verweis, Anschreiben | HR |
| Versorgungszweck | Leistungsplan mit Trigger Alter/Invalidität/Tod | bAV-Berater |
| Unverfallbarkeit | Zeitnachweise (Diensteintritt, Ausscheiden), § 1b BetrAVG | HR / Personalakte |
| Höhe der unverfallbaren Anwartschaft | m/n-tel-Berechnung, versicherungsmathematisches Gutachten | Aktuar |
Praktischer Tipp
- "Betriebliche Übung" (drei Jahre vorbehaltlose Gewährung) wird im BAG-Bereich als Zusage gewertet (BAG, vor Ausgabe live verifizieren auf bundesarbeitsgericht.de zur jüngsten Rechtsprechung). Gegenmittel: Freiwilligkeitsvorbehalt bei jeder Gewährung schriftlich, nicht nur im ersten Schreiben.
- "Versorgungscharakter" wird streitig bei Bonus-/Tantieme-Wandlung; Faustregel: Versorgungszweck nur dann, wenn Leistung an Versorgungsfall (Alter, Invalidität, Tod) anknüpft, nicht an reine Zeitablauffälligkeit.
- m/n-tel-Berechnung nach § 2 BetrAVG: m = tatsächliche Betriebszugehörigkeit, n = mögliche Zugehörigkeit bis Versorgungsfall. Häufiger Fehler: feste Versorgungsleistung statt erdienter Quote bei vorzeitigem Ausscheiden.
Beispiel-Mustertext (Versorgungszusage-Kernklausel)
Die [Gesellschaft] sagt Herrn/Frau [Name] folgende Versorgungsleistungen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zu: bei Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI eine monatliche Altersrente in Höhe von EUR [Betrag] sowie bei Invalidität (§ 43 SGB VI) und im Todesfall die in der beigefügten Versorgungsordnung definierten Leistungen. Auf das Betriebsrentengesetz wird ausdrücklich Bezug genommen. Es handelt sich um eine [Direktzusage / Unterstützungskassen-Zusage / Pensionsfondszusage / Pensionskassen-Zusage / Direktversicherungs-Zusage].
Typische Fehler
- Versorgungszusage ohne klare Anrechnung von Vordienstzeiten - bei späterem Streit fehlt die Anknüpfung.
- "Freiwillig, kein Rechtsanspruch" steht in der Versorgungsordnung, gleichzeitig wird seit Jahren regelmäßig gezahlt - Wirksamkeit des Freiwilligkeitsvorbehalts streitig (BAG-Linie zur AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB).