name: workflow-redteam-qualitygate description: "Red-Team Qualitygate: prüft das Ergebnis auf Halluzinationen, Fristenfehler, Zuständigkeit, Quellen, Beweise und Ton im Barrierefreiheit Web Checker."
Red-Team Qualitygate
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Red-Team Qualitygate im Bereich barrierefreiheit-web-checker sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BFSG/BFSGV, BGG, BITV 2.0, WCAG/EN 301 549, AGG und Verwaltungsverfahrensrecht je nach Adressat.
- Adressat, Produkt/Dienstleistung, Frist, Ausnahme, technische Barriere, Nachweis und Abhilfe getrennt ausgeben.
- Bei leichter Sprache: juristische Richtigkeit behalten, Fachwörter erklären und keine Rechte verkürzen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Red-Team-Prüfpunkte Barrierefreiheit
- Anwendungsbereich BFSG (§ 1 BFSG): Liegt das konkrete Produkt/die Dienstleistung im abschließenden Katalog? Bei Verneinung: keine BFSG-Pflicht — auch nicht analog.
- Adressat: Wirtschaftsakteur § 3 BFSG; Ausnahme Kleinstunternehmen § 3 Abs. 3 BFSG (< 10 Beschäftigte und < 2 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme).
- BFSG vs. BITV 2.0: Öffentliche Stellen → BITV 2.0 (Bund) / Landesrecht. Privatwirtschaft → BFSG. Diese Trennung wird häufig vermischt.
- Geltungsbeginn: BFSG seit 28.06.2025; bestehende Produkte mit Übergang § 38 BFSG.
- Norm-Bezug: EN 301 549 (harmonisierte Norm) inkorporiert WCAG 2.1 AA. Konformitätsvermutung über EN-Norm; davon abweichend ist Begründungslast.
- Audit-Reichweite: Wurde tatsächlich repräsentativ getestet (Seiten + Funktionen + Geräte + Hilfsmittel)?
- Halluzinations-Check: Keine erfundenen WCAG-Erfolgskriterien oder BITV-Anhang-Bezüge.
Praxis-Tipp
Verbreiteter Fehler: ein Software-Anbieter wird beraten, "Sie müssen WCAG erfüllen", ohne dass die konkrete Subsumtion unter den BFSG-Katalog § 1 Abs. 2/3 BFSG geleistet wurde. Auch ein B2B-Produkt fällt regelmäßig nicht unter BFSG, was eine bedeutsame Risikoabschätzung verändert.