name: workflow-fristen-und-risikoampel description: "Fristen- und Risikoampel: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen im Barrierefreiheit Web Checker."
Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich barrierefreiheit-web-checker sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- BFSG/BFSGV, BGG, BITV 2.0, WCAG/EN 301 549, AGG und Verwaltungsverfahrensrecht je nach Adressat.
- Adressat, Produkt/Dienstleistung, Frist, Ausnahme, technische Barriere, Nachweis und Abhilfe getrennt ausgeben.
- Bei leichter Sprache: juristische Richtigkeit behalten, Fachwörter erklären und keine Rechte verkürzen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Barrierefreiheit-typische Fristen
- BFSG: Geltung seit 28.06.2025 für neue Produkte/Dienstleistungen; Selbstbedienungsterminals Übergang bis 27.06.2040 (§ 38 BFSG).
- BFSGV (Verordnung): konkretisiert technische Anforderungen.
- Marktüberwachung § 19 BFSG: Behörde kann Mängelbeseitigung anordnen, Vertrieb untersagen.
- Bußgeld § 37 BFSG: bis 100.000 EUR.
- Schlichtung § 21 BFSG: Verbraucherschlichtungsstelle bei der Schlichtungsstelle des Bundes; vor Klage zumeist obligatorische Schlichtung.
Ampelkriterien
- Rot: BFSG-Pflicht erkannt, aber Produkt/Dienst seit 28.06.2025 ohne Konformität; behördliche Anordnung; Klage/Schlichtung anhängig.
- Gelb: WCAG-2.1-AA-Konformität nicht systematisch geprüft, kein Accessibility Statement, fehlende Konformitätserklärung (§ 6 BFSG, Art. 12 EU-Richtlinie 2019/882).
- Grün: Konformitätserklärung vorliegt, regelmäßige Tests (automatisch + manuell), AS (Accessibility Statement) öffentlich, Kontakt nach § 14 BFSG benannt.